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Europäische Union
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top
| Europäische Union | Europäische Union |
|---|---|
| Flagge | Flagge |
| Wahlspruch | â In Vielfalt geeint â |
| Mitgliedstaaten | 27 Mitgliedstaaten |
| Amtssprache | 24 Amtssprachen |
| Hauptstadt | BrĂźssel ( de facto ) |
| Ratspräsident | Portugal Antonio Costa |
| Kommissionspräsidentin | Deutschland Ursula von der Leyen |
| Sitz der Organe | Europäischer Rat : BrĂźssel Rat : BrĂźssel [ 1 ] Parlament : StraĂburg [ 2 ] Kommission : BrĂźssel [ 3 ] Gerichtshof : Luxemburg Rechnungshof : Luxemburg Zentralbank : Frankfurt am Main |
| Rechtsform | Staatenverbund (abgeleitetes VĂślkerrechtssubjekt ) |
| Fläche | 4.103.987 ( 7. ) km² [ 4 ] |
| Einwohnerzahl | 448,4 Mio. (1.1.2023), [ 5 ] 450,4 Mio. (1.7.2023, Schätzung) ( 3. ) |
| BevÜlkerungsdichte | 109 Einwohner pro km² |
| BevÜlkerungsentwicklung | Ⲡ+0,218 % (2013) |
| Bruttoinlandsprodukt | 20,0 Billionen USD ( PPP ) ( 2. ) 17,4 Billionen USD (nominal) ( 2. ) BIP/Einw. (PPP): 39.900 $ [ 6 ] BIP/Einw. (nominal): 35.700 $ [ 6 ] |
| Währung | Euro (⏠bzw. EUR ) + 6 weitere: Danemark DKK ⢠Polen PLN ⢠Rumänien RON Schweden SEK ⢠Tschechien CZK ⢠Ungarn HUF |
| Grßndung | WU : 1948, in Kraft 1948 EGKS : 1951, in Kraft 1952 WEU : 1954, in Kraft 1954 EWG , Euratom : 1957, in Kraft 1958 Drei Säulen der EU : 1992, in Kraft 1993 EU als VÜlkerrechtssubjekt : 2007, in Kraft 2009 |
| Hymne | â Europahymne â (Ode an die Freude) |
| Feiertag | 9. Mai ( Europatag ) |
| Zeitzone | europäisches Festland UTCÂą0 bis UTC+2 UTC+1 bis UTC+3 (Sommerzeit) Gebiete in äuĂerster Randlage UTCâ4 bis UTC+4 |
| Kfz-Kennzeichen | Kfz-Standard-Kennzeichen der EU-Staaten tragen links einen senkrechten azurblauen Balken mit einem Kranz von zwÜlf goldenen fßnfzackigen Sternen entsprechend der Europaflagge in der oberen Hälfte und dem Nationalitätszeichen in der unteren Hälfte. Die weitere Beschriftung ist nicht einheitlich. |
| Internet-TLD | .eu |
| Website | europa.eu |
| | |
Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 Staaten, davon 26 in Europa und mit Zypern einem geographisch in Asien liegenden Land. Zur EU gehĂśren geographisch zudem einige Ăberseegebiete auĂerhalb des Kontinents. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner. Die verbreitetsten Sprachen in der EU sind Deutsch und FranzĂśsisch unter den Muttersprachen und Englisch als Zweit- oder Fremdsprache.
Die EU stellt eine eigenständige RechtspersÜnlichkeitcite-ref-7[7] dar und hat daher Einsichts- und Rederecht bei den Vereinten Nationen.cite-ref-8[8] Das politische System der EU, das sich im Zuge der europäischen Integration herausgebildet hat, basiert auf dem Vertrag ßber die Europäische Union und dem Vertrag ßber die Arbeitsweise der Europäischen Union. Es enthält sowohl ßberstaatliche als auch zwischenstaatliche Elemente. Während im Europäischen Rat und im Rat der Europäischen Union die einzelnen Staaten mit ihren Regierungen vertreten sind, repräsentiert das Europäische Parlament bei der Rechtsetzung der EU unmittelbar die Unionsbßrger. Die Europäische Kommission als Exekutivorgan und der EU-Gerichtshof als Rechtsprechungsinstanz sind ebenfalls ßberstaatliche Einrichtungen.
Die Anfänge der EU gehen auf die 1950er-Jahre zurĂźck, als zunächst sechs Staaten die Europäische Gemeinschaft fĂźr Kohle und Stahl (EGKS) grĂźndeten. Eine gezielte wirtschaftliche Verflechtung sollte militärische Konflikte fĂźr die Zukunft verhindern und durch den grĂśĂeren Markt das Wirtschaftswachstum beschleunigen und damit den Wohlstand der BĂźrger steigern. Im Lauf der folgenden Jahrzehnte traten in mehreren Erweiterungsrunden weitere Staaten den Gemeinschaften (EG) bei. Ab 1985 wurden mit dem Schengener Ăbereinkommen die Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten geĂśffnet. Nach der Ăffnung des Eisernen Vorhangs 1989 folgten mehrere Erweiterungen im Osten des Kontinents. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1992 die Europäische Union gegrĂźndet, die damit Zuständigkeiten in neuen Politikbereichen bekam. In mehreren Reformverträgen, zuletzt im Vertrag von Lissabon von 2007, wurden die Ăźberstaatlichen Zuständigkeiten der EU ausgebaut und die demokratische Verankerung der politischen Entscheidungsprozesse durch die Stellung des Europäischen Parlaments gestärkt.
Von den 27 EU-Staaten bilden 21 Staaten eine Wirtschafts- und Währungsunion. 2002 wurde eine gemeinsame Währung fĂźr diese Staaten, der Euro, eingefĂźhrt. Im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts arbeiten die EU-Mitgliedstaaten in der Innen- und Justizpolitik zusammen. Durch die gemeinsame AuĂen- und Sicherheitspolitik findet ein gemeinsames Auftreten gegenĂźber Drittstaaten statt. Gegenstand der Initiative Europa 2020 war unter anderem die Digitalpolitik.cite-ref-9[9] Die Europäische Union hat Beobachterstatus in der G7, ist Mitglied in der G20 und vertritt ihre Mitgliedstaaten in der Welthandelsorganisation.
Die EU ist eine GroĂmacht und wurde auch schon als âaufstrebende Supermachtâ bezeichnet.cite-ref-10[10]cite-ref-11[11]cite-ref-12[12] Nach nominalem Bruttoinlandsprodukt ist die Europäische Union der weltweit drittgrĂśĂte Wirtschaftsraum hinter den Vereinigten Staaten und der Volksrepublik China. Die Ăźberwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten erbringt, gemessen am Index der menschlichen Entwicklung, einen der hĂśchsten Lebensstandards weltweit.
Contents
⢠Geschichte
⢠Zeittafel
⢠Geographie
⢠Mitgliedstaaten
⢠Recht
⢠Organe
⢠Beschäftigte
⢠Haushalt
⢠Politikbereiche
⢠Handelspolitik
⢠Regionalpolitik
⢠Umweltpolitik
⢠Wirtschaft
⢠Unternehmen
⢠Binnenhandel
⢠AuĂenhandel
⢠BevÜlkerung
⢠Städte
⢠Sprachen
⢠Kultur
⢠Symbole
⢠Sport
⢠Identität
⢠Perspektiven
⢠Siehe auch
⢠Literatur
⢠Weblinks
⢠Einzelnachweise
ââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââ
Geschichte
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Hauptartikel
:
Geschichte der Europäischen Union
Schon nach dem Ersten Weltkrieg gab es verschiedene Bestrebungen, eine Union europäischer Staaten zu bilden, etwa die 1922 gegrßndete Paneuropa-Union. Diese Bestrebungen blieben jedoch letztlich erfolglos.cite-ref-13[13] Der entscheidende Ausgangspunkt fßr die europäische Integration wurde erst das Ende des Zweiten Weltkrieges 1945: Durch eine Vernetzung der militärisch relevanten Wirtschaftssektoren sollte ein neuer Krieg zwischen den frßheren Gegnern unmÜglich gemacht und in der Folge auch die politische Annäherung und dauerhafte VersÜhnung der beteiligten Staaten erreicht werden. Daneben waren auch sicherheitspolitische Erwägungen von Bedeutung: Im beginnenden Kalten Krieg sollten die westeuropäischen Staaten enger zusammengeschlossen und die Bundesrepublik Deutschland in den westlichen Block eingebunden werden.cite-ref-14[14] 2012 wurde die Europäische Union mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.cite-ref-nobelprize-org-15-0[15]
Zeittafel
Europäische Gemeinschaft fßr Kohle und Stahl (1951)
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Hauptartikel
:
Europäische Gemeinschaft fßr Kohle und Stahl
Frankreich verfolgte unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg das Ziel, den deutschen Einheitsstaat zu zerschlagen, um so einer neuen AufrĂźstung des âErbfeindsâ vorzubeugen. Die USA und GroĂbritannien entschlossen sich aber 1948 dazu, das wirtschaftliche Potenzial Westdeutschlands fĂźr den Kalten Krieg gegen die Sowjetunion zu nutzen. Aus dieser Ausgangsposition entwickelte Jean Monnet, Leiter des franzĂśsischen Planungsamtes, den Vorschlag, die gesamte franzĂśsisch-deutsche Kohle- und Stahlproduktion einer gemeinsamen BehĂśrde zu unterstellen. Kohle war damals der bedeutendste Energieträger und Stahl das wichtigste RĂźstungsmaterial, so dass davon die Fähigkeit eines Staats zur KriegsfĂźhrung abhing. Monnet ging es darum, ein erneutes WettrĂźsten zwischen Deutschland und Frankreich zu verhindern.cite-ref-16[16] âNach Jahrhunderten des Dominanzstrebens gab Frankreich dem Lauf der Geschichte damit eine andere Richtungâ (Christoph Driessen).cite-ref-17[17]
Der franzĂśsische AuĂenminister Robert Schuman nahm diese Idee auf und präsentierte sie am 9. Mai 1950 dem Parlament.cite-ref-18[18] Der darauffolgende Schuman-Plan fĂźhrte am 18. April 1951 zur GrĂźndung der Europäischen Gemeinschaft fĂźr Kohle und Stahl (EGKS, auch âMontanunionâ) durch Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.cite-ref-19[19] Die Institutionen dieser EGKS bildeten den Kern der späteren EU: eine Hohe BehĂśrde mit supranationalen Kompetenzen, ein Ministerrat als Legislative und eine Beratende Versammlung.
RÜmische Verträge (1957)
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Hauptartikel
:
RÜmische Verträge
Am 25. März 1957 bildeten die RÜmischen Verträge den nächsten Integrationsschritt. Mit diesen Verträgen grßndeten dieselben sechs Staaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (EAG und Euratom).cite-ref-20[20] Ziel der EWG war die Schaffung eines gemeinsamen Marktes, in dem sich Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte frei bewegen konnten. Durch die Euratom sollte eine gemeinsame Entwicklung zur friedlichen Nutzung der Atomenergie stattfinden.
EGKS, EWG und Euratom hatten zunächst jeweils eine eigene Kommission und einen eigenen Rat. Mit dem sogenannten Fusionsvertrag wurden diese Institutionen 1967 jedoch zusammengelegt und nun als Organe der Europäischen Gemeinschaften (EG) bezeichnet.cite-ref-21[21]
Neben den Stationen fortschreitender Integration gab es aber auch RĂźckschläge und Phasen der Stagnation. So scheiterte der Plan einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) 1954 in der franzĂśsischen Nationalversammlung.cite-ref-22[22] In den 1960er-Jahren bremste Charles de Gaulle als Präsident Frankreichs das Vorankommen der Gemeinschaft mit der sogenannten Politik des leeren Stuhls und mit seinem wiederholten Veto gegen den britischen Beitritt zur EWG.cite-ref-23[23]cite-ref-eu63-24-0[24] In der ersten Hälfte der 1980er-Jahre war es dann die britische Premierministerin Margaret Thatcher, die mit der Forderung nach einer Absenkung der britischen Beitragszahlungen weitere Integrationsfortschritte verhinderte.cite-ref-eu63-24-1[24] Diese Phase wurde auch als Eurosklerose bezeichnet. Gleichwohl leisteten vereinzelte Erklärungen auch in dieser Zeit dem Gedanken der europäischen Integration immer wieder Vorschub, so etwa das 1973 beschlossene Dokument Ăźber die europäische Identität, in dem die neun Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sich zur âDynamik des europäischen Einigungswerksâ bekannten und die âvorgesehene Umwandlung der Gesamtheit ihrer Beziehungen in eine Europäische Unionâ als gemeinsames Ziel bekräftigten.cite-ref-25[25]
Mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1987 entwickelte die EWG unter dem Kommissionspräsidenten Jacques Delors den Plan eines Europäischen Binnenmarkts, in dem bis zum 1. Januar 1993 durch eine Angleichung des Wirtschaftsrechts sämtliche nationalen Hemmschwellen fßr den europaweiten Handel ßberwunden werden sollten.cite-ref-26[26]
Vertrag von Maastricht (1992)
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Hauptartikel
:
Vertrag von Maastricht
Der Fall des Eisernen Vorhanges, der damit verbundene Wechsel des Regierungssystems in der DDR, in Polen, in Ungarn, in der ÄSSR sowie in Bulgarien und in Rumänien fĂźhrte zum Ende der Ost-West-Konfrontation und damit zur ErmĂśglichung der Wiedervereinigung Deutschlands und zu weiteren Integrationsschritten:cite-ref-27[27] Am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag von Maastricht zur GrĂźndung der Europäischen Union (EU) unterzeichnet. Er trat am 1. November 1993 in Kraft. In dem Vertrag wurde zum einen die GrĂźndung einer Wirtschafts- und Währungsunion beschlossen, die später zur EinfĂźhrung des Euro fĂźhrte; zum anderen beschlossen die Mitgliedstaaten eine engere Koordinierung in der AuĂen- und Sicherheitspolitik und im Bereich Inneres und Justiz. Zugleich wurde die EWG in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt, da sie nun auch Zuständigkeiten in anderen Politikbereichen als der Wirtschaft erhielt (etwa in der Umweltpolitik).cite-ref-28[28]
Mit dem Vertrag von Amsterdam (1997 unterzeichnet) und dem Vertrag von Nizza (seit 2003 in Kraft) wurde das Vertragswerk der EU erneut Ăźberarbeitet, um eine bessere Funktionsweise der Institutionen zu bewirken. Bis zum Vertrag von Lissabon besaĂen lediglich die Europäischen Gemeinschaften, nicht aber die Europäische Union selbstcite-ref-29[29] RechtspersĂśnlichkeit. Dies bewirkte, dass die EG im Rahmen ihrer Kompetenzen allgemein verbindliche BeschlĂźsse fassen konnte, während die EU lediglich als âDachorganisationâ tätig war. Insbesondere in der Gemeinsamen AuĂen- und Sicherheitspolitik (GASP) konnte die EU nicht als eigenständige Institution auftreten, sondern immer nur in Gestalt ihrer einzelnen Mitgliedstaaten.
Durch das Ende des Kalten Krieges 1990 geriet auch die Ăberwindung der politischen Spaltung Europas in den Blickpunkt der EU. Durch mehrere Erweiterungsrunden (1973, 1981, 1986, 1995) war sie bereits auf fĂźnfzehn Mitglieder angewachsen. Nun wollten auch die mittel- und osteuropäischen Staaten, die zuvor dem Ostblock angehĂśrt hatten, Teil der Union werden.cite-ref-30[30] HierfĂźr legten die EU-Mitgliedstaaten 1993 die Kopenhagener Beitrittskriterien fest, mit denen Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und die bĂźrgerlichen Grundfreiheiten als Grundwerte der Union definiert wurden.cite-ref-31[31] 2004 und 2007 kam es schlieĂlich zu den beiden Osterweiterungen, bei denen zwĂślf neue Mitglieder in die EU aufgenommen wurden.
Neue Zielbestimmungen fĂźr die innere Entwicklung der Europäischen Union wurden im Jahre 2000 mit der Lissabon-Strategie vorgenommen, die den Herausforderungen der Globalisierung und einer neuen, âwissensbasiertenâ Wirtschaft angemessen Rechnung tragen sollte. Als strategisches Ziel fĂźr die kommende Dekade bestimmte man, âdie Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machenâ.cite-ref-32[32] Das zehn Jahre später aufgelegte Nachfolgeprogramm, Europa 2020, formulierte im Wesentlichen ähnliche Ziele.
Vertrag von Lissabon (2007)
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Hauptartikel
:
Vertrag von Lissabon
Durch die Erweiterungsrunden wurde die politische Handlungsfähigkeit der EU durch Veto-MÜglichkeiten fßr einzelne Mitgliedstaaten zunehmend eingeschränkt. Erste Anpassungsreformen gab es im Agrarsektor, bei der regionalen StrukturfÜrderung und bei der Modifizierung des Britenrabatts. Mit der Einfßhrung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit durch die Verträge von Amsterdam und Nizza wurde eine MÜglichkeit entwickelt, um einer solchen Blockade europäischer Entscheidungsprozesse entgegenzuwirken. Integrationswillige Mitgliedstaaten konnten nun in einzelnen Bereichen tiefergehende Einigungsschritte vollziehen, auch wenn sich die ßbrigen EU-Staaten nicht beteiligten: Als Vorbild dienten hierfßr das Schengener Abkommen und die Währungsunion. Die Anzahl der Kommissare pro Staat in der Kommission wurde auf einen reduziert.
Auf dem Gipfel von Laeken 2001 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU die Einberufung eines Europäischen Konvents, der einen neuen Grundvertrag ausarbeiten sollte, mit dem die Entscheidungsverfahren der EU effizienter und zugleich demokratischer werden sollten. 2004 wurde dieser Verfassungsvertrag in Rom unterzeichnet. Er sah unter anderem eine AuflĂśsung der EG und die Ăbertragung ihrer RechtspersĂśnlichkeit an die EU, eine Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen sowie eine bessere Koordinierung der Gemeinsamen AuĂenpolitik vor. Die Ratifikation des Verfassungsvertrags scheiterte jedoch, da ihn Franzosen und Niederländer in einem Referendum ablehnten.cite-ref-33[33] Stattdessen erarbeitete daher eine Regierungskonferenz im Jahr 2007 den Vertrag von Lissabon, der die wesentlichen Inhalte des Verfassungsvertrages Ăźbernahm.cite-ref-34[34] Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft.
Im Jahr 2012 wurde der Europäischen Union der Friedensnobelpreis âfĂźr Ăźber sechs Jahrzehnte Beitrag zur FĂśrderung von Frieden und VersĂśhnung, Demokratie und Menschenrechten in Europaâ zuerkannt.cite-ref-nobelprize-org-15-1[15]
Phase der Herausforderungen
Durch die Finanzkrise ab 2007 und die daraus resultierende Eurokrise ist die Europäische Union bei einigen ihrer Mitglieder in wirtschaftliche und soziale Turbulenzen geraten. Nach 2010 wurde zur Bewältigung eine Reihe von MaĂnahmen eingeleitet, darunter der im Jahr 2012 eingerichtete Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) als Teil des Euro-Rettungsschirms sowie der Europäische Fiskalpakt, der den teilnehmenden Mitgliedstaaten Haushaltsdisziplin und Schuldenbegrenzung auferlegte. Die Europäische Bankenunion hat ab 2014 einheitliche Richtlinien und Regelungen im Bereich der Finanzmarktaufsicht und der Sanierung oder Abwicklung von Kreditinstituten innerhalb der EU geschaffen.cite-ref-wirtschaftsdaten-eu-35-0[35]
Uneinigkeit in der Europäischen Union hatte die FlĂźchtlingskrise ab 2015 zur Folge. In diesem Gesamtzusammenhang erhielten antieuropäische politische StrĂśmungen Auftrieb. 2016 erfolgte nach einem Referendum der Austritt des Vereinigten KĂśnigreichs aus der EU. Die Aufnahmebereitschaft fĂźr FlĂźchtlinge bei den verschiedenen Mitgliedstaaten war sehr unterschiedlich und stand einem gemeinsamen Handeln im Wege. Teilweise kam es zur WiedereinfĂźhrung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum. Zudem wurden Vorkehrungen zum Schutz der EU-AuĂengrenzen getroffen, so der Ausbau von Frontex. Ein Plan zur Verteilung von FlĂźchtlingen unter den Mitgliedstaaten wurde nur ansatzweise umgesetzt und durch nationalkonservative Regierungen teils offen entgegen vom EuGH hĂśchstrichterlich bestätigter Mehrheitsentscheidungen boykottiert.
Nach 2019 machten die gewählten Organe der EU sich die globale Erwärmung und die HerbeifĂźhrung eines wirksamen Klimaschutzes zur wichtigen Aufgabe. Im Rahmen eines âeuropäischen grĂźnen Dealsâ wurde das Ziel ausgegeben, den TreibhausgasausstoĂ in der EU bis 2030 um 50 Prozent gegenĂźber dem Vergleichsjahr 1990 zu senken. Europa sollte der erste klimaneutrale Kontinent werden.cite-ref-36[36]cite-ref-37[37]cite-ref-38[38]
Infolge der Covid-19-Pandemie kam es europaweit zu GrenzschlieĂungen, welche Lieferengpässe bedingten. Die EU-Kommission fĂźhrte daraufhin sogenannte 'green lanes' ein, mit der die Kontrollen von Lastkraftwagen verkĂźrzt wurden. Die EU koordinierte eine gemeinsame Impfstoffbestellung, durch welche bis Juni 2022 86 % der Erwachsenen in der EU geimpft wurden. Durch den Wiederaufbaufonds, zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie, nahm die EU erstmals als Ganzes Schulden auf.cite-ref-39[39]cite-ref-40[40]
Zwischen Februar 2022 mit dem Beginn des russischen Ăberfalls auf die Ukraine und Februar 2025 beschloss die EU sechzehn Sanktionspakete gegen Russland und Belarus. So wurden Exportverbote gegen russische Energierohstoffe und LuxusgĂźter verhängt und 2400 Personen und Einrichtungen sanktioniert.cite-ref-41[41]
Geographie
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Hauptartikel
:
Gebiet der Europäischen Union
Insgesamt umfassen die Staatsgebiete der derzeitigen Mitgliedstaaten zusammen eine Grundfläche von 4.234.564 km². Die KĂźstenlinie beträgt im Ganzen 67.770,9 km. Auf dem europäischen Festland haben die EU-Staaten AuĂengrenzen mit insgesamt 17 Nicht-Mitgliedstaaten,cite-ref-factbook-42-0[42] darĂźber hinaus auf dem afrikanischen Kontinent mit Marokko und in SĂźdamerika mit Brasilien und Suriname. Der geografische Mittelpunkt der Europäischen Union liegt in Gadheim, einem Ortsteil der Gemeinde VeitshĂśchheim im Landkreis WĂźrzburg.
Zum Gebiet der Europäischen Union gehĂśren auĂerhalb Europas die fĂźnf franzĂśsischen Ăbersee-DĂŠpartements FranzĂśsisch-Guayana, Guadeloupe und Martinique in Amerika, Mayotte und RĂŠunion in Afrika sowie die CollectivitĂŠ dâoutre-mer Saint-Martin, die spanischen Kanarischen Inseln sowie Ceuta und Melilla an der marokkanischen KĂźste, die portugiesischen Inseln Madeira und die Azoren, und die in Asien liegende Republik Zypern.
Topographisch ist die Europäische Union stark zergliedert. Sie beinhaltet einige grĂśĂere Halbinseln wie die Iberische Halbinsel, die Apenninhalbinsel, Teile der Skandinavischen Halbinsel und der Balkanhalbinsel, sowie kleinere Halbinseln wie die Bretagne und JĂźtland; daneben umfasst sie auch zahlreiche Inseln; die grĂśĂten unter ihnen Irland, Sizilien und Sardinien.
Aufgrund der plattentektonischen Verschiebungen entstanden Gebirge wie die Alpen, die Pyrenäen, der Apennin und die Karpaten. Durch Subduktion der afrikanischen unter die europäischen Kontinentalplatten gibt es aktiven Vulkanismus; unter anderem liegt mit dem Ătna der hĂśchste Vulkan Europas in der EU. Der hĂśchste Punkt liegt in den Alpen zwischen Italien und Frankreich in einer HĂśhe von 4805 m am Mont Blanc, der niedrigste mit knapp sieben Meter unter dem Meeresspiegel in der niederländischen Gemeinde Zuidplas.
In den Mitgliedstaaten leben insgesamt rund eine halbe Milliarde Menschen. Zur BevÜlkerungsentwicklung: In den meisten Ländern stagniert die einheimische BevÜlkerung oder nimmt ab; Immigration hält die BevÜlkerungszahl auf einem ungefähr konstanten Niveau.cite-ref-43[43]
Biogeographisch wurde die Europäische Union durch die Europäische Umweltagentur in neun terrestrische Regionen und fßnf angrenzende Meeresregionen unterteilt.cite-ref-44[44]
Gebietsentwicklung
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Hauptartikel
:
Erweiterung der Europäischen Union
Ursprung der heutigen Europäischen Union waren die 1951 und 1957 gegrßndeten Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und Euratom). Ihre Mitgliedstaaten waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und das KÜnigreich der Niederlande.
1973 traten der Europäischen Gemeinschaft in der ersten Norderweiterung das Vereinigte KÜnigreich, Irland und Dänemark bei. In Norwegen, das ebenfalls einen Beitrittsvertrag unterzeichnet hatte, wurde dessen Ratifizierung in einem Referendum von der BevÜlkerung abgelehnt.
In den 1980er-Jahren folgten Griechenland (1981), Portugal und Spanien (beide 1986) als Neumitglieder. Diese Staaten hatten teils schon seit langem eine Annäherung an die Europäischen Gemeinschaften gesucht, waren jedoch wegen ihrer autoritären Regierungen nicht zugelassen worden. Erst nach erfolgreichen Demokratisierungsprozessen konnten sie beitreten.
Mit der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 vergrĂśĂerte sich die Zahl der BĂźrger innerhalb der Europäischen Gemeinschaft um die rund 16 Millionen neuen StaatsbĂźrger der Bundesrepublik Deutschland, deren Staatsgebiet sich seitdem auch auf die Fläche der ehemaligen DDR erstreckt.
Ăsterreich, Finnland und Schweden wurden 1995 mit der zweiten Norderweiterung in die kurz zuvor gegrĂźndete Europäische Union aufgenommen. In Norwegen stimmte am 28. November 1994 â trotz erneuter RegierungsbemĂźhungen â bei einem Referendum wieder eine Mehrheit (52,2 %) der Abstimmenden (Wahlbeteiligung 88,8 %) gegen den Beitritt.cite-ref-45[45]
Mit der ersten Osterweiterung traten am 1. Mai 2004 zehn Staaten der Europäischen Union bei. Darunter waren acht ehemals kommunistisch regierte mittel- und osteuropäische Länder (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien) sowie der im Mittelmeer gelegene Inselstaat Malta und die geographisch zu Asien gehÜrende Insel Zypern, diese jedoch faktisch nur mit dem griechischsprachigen Sßdteil. Am 1. Januar 2007 wurden als 26. und 27. Mitgliedstaat Rumänien und Bulgarien in die Union aufgenommen. Durch diese Erweiterung ist die BevÜlkerung in der Europäischen Union seit 2010 auf ßber eine halbe Milliarde Menschen angewachsen. Am 1. Juli 2013 wurde Kroatien der 28. Mitgliedstaat.
Neben den Erweiterungen kam es in einigen Fällen auch zu einer Verkleinerung der Gemeinschaft. So waren die vorher zu Frankreich gehĂśrende FranzĂśsischen DĂŠpartements in Algerien nach der Unabhängigkeit Algeriens 1962 nicht mehr Teil der EG. Das zu Dänemark gehĂśrende autonome GrĂśnland trat 1985 als erstes Gebiet nach einem Referendum aus der Gemeinschaft aus. In einer Volksabstimmung 1982 beschlossen die GrĂśnländer den Austritt. GrĂśnland genieĂt in der EU weiterhin den Status eines âassoziierten Ăźberseeischen Landesâ mit den Vorteilen einer Zollunion, gehĂśrt jedoch gemäà Zollkodex der Union nicht zum Zollgebiet der Union.cite-ref-zollkodex-46-0[46]
Die franzĂśsische Karibikinsel Saint-BarthĂŠlemy hat 2012 auf eigenen Wunsch den Statuswechsel hin zu einem der Union nur mehr assoziierten Gebiet vollzogen.cite-ref-47[47]
Am 23. Juni 2016 stimmte im Vereinigten KÜnigreich in dem Referendum ßber den Verbleib des Vereinigten KÜnigreichs in der Europäischen Union eine Mehrheit fßr den Austritt des Staates aus der Europäischen Union (Brexit). Der Austritt erfolgte darauf 2020.
Mitgliedstaaten
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Hauptartikel
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Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Folgende 27 Staaten sind Mitglieder der Europäischen Union (Stand: 1. Februar 2020; in Klammern der von der EU genutzte Code nach ISO 3166-2):
⢠Belgien Belgien (BE)
⢠Bulgarien Bulgarien (BG)
⢠Danemark Dänemark (DK)
⢠Deutschland Deutschland (DE)
⢠Estland Estland (EE)
⢠Finnland Finnland (FI)
⢠Frankreich Frankreich (FR)
⢠Griechenland Griechenland (GR)
⢠Irland Irland (IE)
⢠Italien Italien (IT)
⢠Kroatien Kroatien (HR)
⢠Lettland Lettland (LV)
⢠Litauen Litauen (LT)
⢠Luxemburg Luxemburg (LU)
⢠Malta Malta (MT)
⢠Niederlande Niederlande (NL)
⢠Osterreich Ăsterreich (AT)
⢠Polen Polen (PL)
⢠Portugal Portugal (PT)
⢠Rumänien Rumänien (RO)
⢠Schweden Schweden (SE)
⢠Slowakei Slowakei (SK)
⢠Slowenien Slowenien (SI)
⢠Spanien Spanien (ES)
⢠Tschechien Tschechien (CZ)
⢠Ungarn Ungarn (HU)
⢠Zypern Republik Zypern (CY)
Zur EU gehĂśren die auĂereuropäischen Gebiete einiger Mitgliedstaaten. FĂźr andere von EU-Mitgliedstaaten abhängige Gebiete gelten allerdings weitreichende Ausnahmeregelungen. Man unterscheidet dabei verschiedene Grade der Integration:
⢠Einige Ăberseegebiete sind vollständig in die nationale Verwaltungsstruktur einbezogen; sie werden als Teil des Mutterstaates angesehen und sind damit integraler Bestandteil der Europäischen Union. Dabei handelt es sich um die franzĂśsischen Ăbersee-DĂŠpartements FranzĂśsisch-Guayana, die Karibikinseln Martinique und Guadeloupe sowie im Indischen Ozean RĂŠunion und (seit 1. Januar 2014) Mayotte, auĂerdem die Kanaren, Ceuta und Melilla als Teile Spaniens und die portugiesischen Inselgruppen der Azoren und Madeira.
⢠Die meisten anderen ßberseeischen Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind von den Verträgen entweder erfasst oder mit der EU assoziiert. Rechtsgrundlage dafßr ist Art. 198 AEUV, nach dem die Europäische Union das Ziel der FÜrderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und die Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen mit den assoziierten Ländern und Hoheitsgebieten ins Auge fasst. Nach Art. 200 AEUV sind diese Gebiete auch Teil der europäischen Zollunion.
⢠SchlieĂlich wurden fĂźr autonome Gebiete mit ausgeprägter regionaler Identität Sonderregelungen geschaffen, die weder eine ZugehĂśrigkeit zur Europäischen Union noch nach Art. 4 Abs. 1 des Zollkodex der Union zu deren Zollgebiet vorsehen. Hierzu gehĂśren die dänischen Autonomiegebiete FärĂśer und GrĂśnland sowie das franzĂśsische Ăberseegebiet Saint-Pierre und Miquelon.cite-ref-zollkodex-46-1[46]
Beitrittskandidaten
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Hauptartikel
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Beitrittskandidaten der Europäischen Union
Nach Art. 49 EU-Vertrag kann jeder europäische Staat, der die Werte der EU achtet und sich fĂźr ihre FĂśrderung einsetzt, die EU-Mitgliedschaft beantragen. Nach gängigem Verständnis ist die Bezeichnung âeuropäischâ dabei im weiten Sinn zu verstehen und schlieĂt etwa auch die geographisch in Asien liegenden Mitglieder des Europarats ein. Der Beitritt kann jedoch nur dann vollzogen werden, wenn die sogenannten Kopenhagener Kriterien (insbesondere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit) erfĂźllt sind.cite-ref-48[48] Um diese Bedingungen zu erfĂźllen, gewährt die EU den Beitrittskandidaten sowohl beratende als auch finanzielle Hilfen.cite-ref-49[49] Im Rahmen von Beitrittspartnerschaften wird so auf die Angleichung an EU-Standards hingearbeitet. Damit verbunden ist auch ein Twinning-Prozess mit Kooperationshilfen fĂźr den Verwaltungsaufbau. Hierzu wurden mit den potenziellen Bewerberländern Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) abgeschlossen, die den Beitrittsprozess vorbereiten. Den Abschluss eines Beitrittsverfahrens bildet ein Beitrittsvertrag, der von allen EU-Mitgliedstaaten, dem Beitrittskandidaten und dem Europäischen Parlament ratifiziert werden muss.
Im EU-Sprachgebrauch wird zwischen âBeitrittskandidatenâ und âpotenziellen Beitrittskandidatenâ unterschieden. Im Jahr 2023 gab es neun Beitrittskandidaten. Seit 2005 wird mit der TĂźrkei verhandelt. 2005 wurde Nordmazedonien der Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt, die Verhandlungen begannen 2022. Der EFTA-Staat Island beantragte 2009 die EU-Mitgliedschaftcite-ref-50[50] und bekam 2010 den Kandidatenstatus zugesprochen,cite-ref-51[51] zog aber 2015 seinen Beitrittsantrag zurĂźck.cite-ref-52[52] Montenegro wurde 2010, genau zwei Jahre nach der Antragstellung ebenfalls zum offiziellen Kandidaten ernannt.cite-ref-53[53]cite-ref-54[54]
Albanien und Serbien reichten 2009 ihre Beitrittsanträge ein. Serbien wurde 2012 formal als Beitrittskandidat anerkanntcite-ref-55[55] und Albanien 2014.cite-ref-56[56] Ein weiterer Beitrittskandidat auf dem westlichen Balkan ist Bosnien und Herzegowina, das 2022 offiziell als solcher von der EU anerkannt wurde.cite-ref-57[57] 2022 stellten die Ukraine, Georgien und Moldau ein Beitrittsgesuch.cite-ref-58[58]cite-ref-59[59]cite-ref-60[60] Moldau und die Ukraine wurden 2022 als Beitrittskandidaten anerkannt,cite-ref-61[61] Georgien 2023.cite-ref-be-62-0[62]
EFTA- und Europäische Kleinstaaten
eu-assoziierter-staat
Die Europäische Union unterhält zu einigen Nachbarstaaten besondere Beziehungen. Dies betrifft insbesondere Norwegen, Island und Liechtenstein. Diese Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) schlossen sich 1994 mit der EU im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zusammen, der eine Erweiterung des Europäischen Binnenmarkts ist. Durch das EWR-Abkommen gelten die Binnenmarktregelungen der EU auch fĂźr die EFTA-Länder im EWR â allerdings ohne dass diese in den EU-Organen mitentscheiden kĂśnnen. Sie haben lediglich in gemeinsamen EWR-AusschĂźssen auf parlamentarischer oder ministerieller Ebene ein AnhĂśrungsrecht. Diese drei Staaten sind damit wirtschaftlich, aber nicht politisch in die Strukturen der EU integriert. Alle drei EFTA-Staaten im EWR sind auch Mitglied des Schengener Abkommens.
Mehrere bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union wurden nach 1990 geschlossen, die unter anderem die PersonenfreizĂźgigkeit und den Beitritt der Schweiz zu den Abkommen von Dublin und Schengen betreffen, aber auch wirtschaftliche Fragen wie die Beseitigung bestimmter nichttarifärer Handelshemmnisse. AuĂerdem unterstĂźtzte die Schweiz die EU-Osterweiterung 2004 durch den Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten von einer Milliarde Schweizer Franken, verteilt auf zehn Jahre.
Besondere politische und wirtschaftliche Beziehungen unterhält die EU auĂerdem zu den europäischen Zwergstaaten in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Diese besonderen Vertragsverhältnisse zu Andorra, Monaco, San Marino, dem Staat Vatikanstadt sollen vor allem deren territorialer und damit arbeitsmarktabhängiger Verbundenheit zu den jeweiligen EU-Nachbarländern gerecht werden. Mit Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstadt, die den Euro nutzen, bestehen zudem besondere Währungsvereinbarungen.
Mit den Ăźbrigen Nachbarstaaten im SĂźden und Osten ist die EU durch die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) verbunden. Anders als die Beziehungen zu den EFTA-Mitgliedern und zu den assoziierten Kleinstaaten läuft die ENP jedoch vollständig im Rahmen der Gemeinsamen AuĂen- und Sicherheitspolitik (siehe Europäische Nachbarschaftspolitik) ab.
Politisches System
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Hauptartikel
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Politisches System der Europäischen Union
Das politische System der Europäischen Union hebt sich von einzelstaatlichen politischen Systemen deutlich ab. Als supranationaler Zusammenschluss souveräner Staaten besitzt die EU anders als ein Staatenbund eigene Souveränitätsrechte; andererseits haben die EU-Institutionen keine Kompetenz-Kompetenz â anders als ein Bundesstaat kann die EU also die Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb ihres Systems nicht selbst gestalten. Gemäà dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung dĂźrfen die EU-Organe nur in den Bereichen tätig werden, die in den GrĂźndungsverträgen ausdrĂźcklich genannt sind. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat daher im Maastricht-Urteil 1993 den neuen Begriff Staatenverbund geprägt, um die EU staatsrechtlich zu charakterisieren.
Die beiden wichtigsten Verträge, auf denen die EU derzeit basiert, sind der Vertrag Ăźber die Europäische Union und der Vertrag Ăźber die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV; frĂźher EG-Vertrag). Man bezeichnet sie deshalb als europäisches Primärrecht. Das gesamte Sekundärrecht, das die EU selbst gemäà ihren eigenen Rechtsetzungsverfahren erlässt, ist aus diesen Verträgen und den darin genannten Kompetenzen abgeleitet.cite-ref-abgrecht-63-0[63] Durch die RechtspersĂśnlichkeit, die die EU seit dem 1. Dezember 2009 besitzt, kann sie jedoch als VĂślkerrechtssubjekt in eigenem Namen (wenn auch grundsätzlich nur auf einstimmigen Beschluss des Rats fĂźr Auswärtige Angelegenheiten) internationale Verträge und Abkommen unterzeichnen. Ăber den neu geschaffenen Europäischen Auswärtigen Dienst kann sie diplomatische Beziehungen mit anderen Staaten aufnehmen und die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen â etwa dem Europarat oder den Vereinten Nationen â beantragen.
Neben der EU gibt es auĂerdem die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom), die auf einem eigenen, 1958 geschlossenen GrĂźndungsvertrag (dem Euratom-Vertrag) basiert. Nach der AuflĂśsung von EGKS und EG ist die Euratom die letzte der noch bestehenden Europäischen Gemeinschaften. In ihren Strukturen ist sie jedoch vollständig an die EU angegliedert und teilt auch ihre Organe mit dieser.
Recht
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Hauptartikel
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Europarecht
und
Rechtsetzung der Europäischen Union
Je nach Politikfeld hat die EU unterschiedliche Kompetenzen und Abstimmungsverfahren. Grundsätzlich sind die Rechtsakte, die gemäà den Rechtsetzungsverfahren der EU von den europäischen Institutionen â Kommission, Rat und Parlament â beschlossen werden, bindend.cite-ref-64[64] Da hier auch die Regierungen einzelner Staaten Ăźberstimmt werden kĂśnnen, spricht man von der supranationalen (Ăźberstaatlichen) Gemeinschaftsmethode. In einigen Politikfeldern, etwa der Handelspolitik, wird zwar einstimmig abgestimmt, die BeschlĂźsse sind dann jedoch bindend und kĂśnnen von den einzelnen Staaten nicht widerrufen werden.
Andere Bereiche, in denen die EU keine Rechtsetzungskompetenz hat, sind von rein intergouvernementalen (zwischenstaatlichen) Entscheidungsmechanismen gekennzeichnet. Das betrifft vor allem die Gemeinsame AuĂen- und Sicherheitspolitik (GASP): Hier handelt es sich um eine bloĂe Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten, wobei alle Entscheidungen einstimmig zu treffen sind und auch nicht unmittelbar RechtsgĂźltigkeit haben.cite-ref-abgrecht-63-1[63]
Das dritte Verfahren neben Gemeinschafts- und intergouvernementaler Methode ist schlieĂlich die offene Methode der Koordinierung, die in einigen Bereichen angewandt wird, fĂźr die die EU keine eigene Rechtsetzungskompetenz hat. Hier finden keine formalen Entscheidungen, sondern nur eine informelle Abstimmung der Mitgliedstaaten im Rat statt; die Kommission wird nur unterstĂźtzend tätig.
Zu den supranationalen Politikfeldern der EU gehÜren unter anderem die Zollunion, der Europäische Binnenmarkt, die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, die Forschungs- und Umweltpolitik, das Gesundheitswesen, der Verbraucherschutz, Bereiche der Sozialpolitik sowie der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Letzterer umfasst Aspekte der Innen- und Justizpolitik, darunter die Einwanderungspolitik, die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.
Die supranationalen Kompetenzen der EU in diesem Kernbereich zeigen sich in mehrfacher Hinsicht:
⢠Der Rat der Europäischen Union entscheidet hier meist nach dem Mehrheitsprinzip. Die Veto-MÜglichkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten sind stark eingeschränkt; in den meisten Politikfeldern kÜnnen sie durch eine qualifizierte Mehrheit ßberstimmt werden.
⢠Das supranationale Europäische Parlament hat in den meisten Politikbereichen volle legislative Mitspracherechte. Die Regierungen der Mitgliedstaaten kÜnnen hier also nicht gegen den Willen des Parlaments Recht setzen.
⢠Bestimmte exekutive Tätigkeiten in der EU sind vollständig der Europäischen Kommission ßberlassen. Dadurch wird deren Unabhängigkeit gegenßber den nationalen Regierungen besonders deutlich.
⢠Das EU-Recht hat eine hohe Bindungswirkung: EU-Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten; bei EU-Richtlinien sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, sie in das jeweilige nationale Recht umzusetzen (auch wenn die genaue Form den Einzelstaaten ßberlassen bleibt). Dabei gilt zwingend die Gerichtsbarkeit der Gerichte der Europäischen Union mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) an der Spitze.cite-ref-65[65]
Am Zustandekommen von Rechtsakten der EU nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren sind die Europäische Kommission (alleiniges Initiativrecht), der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament beteiligt. Dabei wird zwischen EU-Verordnungen (ohne nationalen Umsetzungsakt unmittelbar in den Mitgliedstaaten gßltig), EU-Richtlinien (erst ab der Umsetzung in nationales Recht bindend) und EU-Beschlßssen (jeweils Rechtsakt im Einzelfall, ähnlich einem Verwaltungsakt) unterschieden.
Organe
Das institutionelle Gefßge der EU ist seit ihren Anfängen 1952 im Wesentlichen konstant geblieben, allerdings veränderten sich die Kompetenzen der Organe im Einzelnen mehrmals. Die Organe der Union nennt Art. 13 des EU-Vertrags.
In vielerlei Hinsicht zeigt die EU typische ZĂźge eines fĂśderalen Systems, mit der Kommission als Exekutive und einer zweiteiligen Legislative aus dem Europäischen Parlament als BĂźrger- und dem Rat als Staatenkammer. Die wichtige Rolle des Rates orientiert sich an dem Konzept des ExekutivfĂśderalismus, das auch die Bundesrepublik Deutschland prägt. Im Vergleich mit den Gepflogenheiten in fĂśderalen Nationalstaaten ist in der EU jedoch der Einfluss der unteren Ebene (hier also der Regierungen der Mitgliedstaaten) grĂśĂer: So werden beispielsweise die Kommissionsmitglieder von den nationalen Regierungen vorgeschlagen und die nationalen Parlamente Ăźber ihre EU-AusschĂźsse eng in die EU-Politik einbezogen. Eine Besonderheit ist ferner der Europäische Rat, der alle drei Monate stattfindende Gipfel der Staats- und Regierungschefs. Diese Institution soll nach dem EU-Vertrag die allgemeinen politischen Leitlinien der Union vorgeben. Sie hat damit sehr groĂen Einfluss auf die Entwicklung der Union, obwohl sie formal nicht in deren Rechtsetzungsprozess eingebunden ist.
Die zentralen EU-Institutionen:
Europäischer Rat
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Hauptartikel
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Europäischer Rat
Der Europäische Rat (Art. 15 EUV und Art. 235 f. AEUV) setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen, wobei der Kommissionspräsident nur beratende Funktion hat. Er wird vom Präsidenten des Europäischen Rates geleitet, der auf zweieinhalb Jahre ernannt wird. Der Europäische Rat legt Leitlinien und Ziele der europäischen Politik fest, ist jedoch nicht in die alltäglichen Verfahren eingebunden. Abstimmungen im Europäischen Rat werden grundsätzlich âim Konsensâ getroffen, also einstimmig, lediglich bestimmte operative Entscheidungen werden nach dem Mehrheitsprinzip gefällt. Der Europäische Rat versammelt sich mindestens viermal im Jahr und tagt generell in BrĂźssel.
Rat der Europäischen Union
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Hauptartikel
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Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union (Art. 16 EUV und Art. 237 ff. AEUV, auch Ministerrat genannt) ist eines der zwei Legislativorgane der EU und repräsentiert die Mitgliedstaaten (Länderkammer). Er setzt sich â je nach Politikfeld â aus den jeweiligen Fachministern der nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen und beschlieĂt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament die entscheidenden Rechtsakte. Je nach Politikfeld ist hierfĂźr entweder eine einstimmige Entscheidung oder eine qualifizierte Mehrheit notwendig, wobei fĂźr Mehrheitsentscheidungen das Prinzip der doppelten Mehrheit (von Staaten und Einwohnern) gilt. In den intergouvernementalen Bereichen, vor allem der Gemeinsamen AuĂen- und Sicherheitspolitik sowie bestimmten Felder der Handels- und der Sozialpolitik, ist der Rat das einzige Entscheidungsgremium der EU; hier wird grundsätzlich einstimmig beschlossen.
Der Vorsitz im Rat rotiert halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten, wobei jeweils drei aufeinander folgende Staaten in einer sogenannten Dreier-Präsidentschaft zusammenarbeiten. Eine Ausnahme bildet der Rat fĂźr Auswärtige Angelegenheiten, in dem der Hohe Vertreter der EU fĂźr AuĂen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz innehat. UnterstĂźtzt wird die jeweilige Ratspräsidentschaft vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union.
Siehe auch
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Liste der Regierungen der Staaten der Europäischen Union
Europäisches Parlament
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Hauptartikel
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Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament (EP, Art. 14 EUV und Art. 223 ff. AEUV) ist der zweite Teil der EU-Legislative. Neben der Gesetzgebungsfunktion wirkt es bei der Feststellung des Haushaltsplans mit und ßbt parlamentarische Kontrollrechte aus. Es wird seit 1979 alle fßnf Jahre bei der Europawahl direkt von den Bßrgern der Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert daher die europäische BevÜlkerung.
Das Europäische Parlament hatte nach der Europawahl 2009 zunächst 736 Mitglieder, ab Dezember 2011 wurde es gemäà dem Vertrag von Lissabon auf 754 (ab der Europawahl 2014: 751) Mitglieder erweitert. Diese gruppieren sich nicht nach nationaler Herkunft, sondern entlang ihrer politischen Ausrichtung in (derzeit acht) Fraktionen. Hierfßr haben sich die nationalen Parteien mit ähnlicher Weltanschauung zu europäischen Parteien zusammengeschlossen. Die stärkste Fraktion im Europäischen Parlament ist derzeit mit 188 Abgeordneten die christdemokratisch-konservative Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP/PPE), gefolgt von der sozialdemokratischen Fraktion Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (S&D) mit 136 Abgeordneten (Stand 9. Dezember 2025cite-ref-68[68]).
Die Europawahlen werden allerdings weiterhin im nationalstaatlichen Rahmen abgehalten. Die Zahl der Abgeordneten pro Staat richtet sich dabei grundsätzlich nach der BevÜlkerungszahl; kleinere Länder sind aber ßberproportional vertreten, um auch ihnen eine angemessene Repräsentation ihrer nationalen Parteienlandschaft zu ermÜglichen.
Das Europäische Parlament hat zwei Tagungsstätten, eine in BrĂźssel und eine zweite in StraĂburg. Den Vorsitz fĂźhren die Präsidentin des Europäischen Parlamentes (seit 2022 die Malteserin Roberta Metsola, EVP) und ihre Stellvertreter, die vierzehn Vizepräsidenten. Gemeinsam bilden sie das Präsidium.
Europäische Kommission
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Hauptartikel
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Europäische Kommission
Die Europäische Kommission (Art. 17 EUV und Art. 244 ff. AEUV) hat im institutionellen GefĂźge der Europäischen Union vornehmlich exekutive Funktionen und entspricht damit der âRegierungâ der EU. Allerdings ist sie auch an der Legislative beteiligt: Sie hat nahezu das alleinige Initiativrecht in der EU-Rechtsetzungcite-ref-69[69] und schlägt demnach Rechtsakte (Richtlinien, Verordnungen, BeschlĂźsse) vor. Parlament und Rat kĂśnnen diese Vorschläge hinterher jedoch frei abändern.
Als Exekutivorgan sorgt die Kommission fĂźr die korrekte AusfĂźhrung der europäischen Rechtsakte, die Umsetzung des Haushalts und der beschlossenen Programme. Als âHĂźterin der Verträgeâ Ăźberwacht sie die Einhaltung des Europarechts und erstattet gegebenenfalls Klage vor den Gerichten der Europäischen Union. Auf internationaler Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Ăbereinkommen aus und vertritt beispielsweise die EU in der Welthandelsorganisation.
Die Europäische Kommission besteht aus 27 Kommissaren, von denen je einer aus jedem Mitgliedstaat kommt. Der Europäische Rat ernennt sie fßr fßnf Jahre mit qualifizierter Mehrheit. Das Europäische Parlament hat dabei jedoch einen Zustimmungsvorbehalt: Es kann die designierte Kommission als Ganzes (nicht jedoch einzelne Kommissare) ablehnen und auch nach deren Einsetzung durch ein Misstrauensvotum zum Rßcktritt zwingen. In diesem Fall muss der Europäische Rat eine neue Kommission vorschlagen.
Ihrem vertraglichen Auftrag nach dienen die Kommissare allein der Union und dßrfen keinerlei Weisungen entgegennehmen. Die Kommission ist daher ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges supranationales Organ der EU. Innerhalb der Kommission ßbernimmt jeder Kommissar die Zuständigkeit fßr einen Politikbereich, ähnlich wie die Minister im Kabinett einer nationalstaatlichen Regierung. Die politische Leitung der Kommission liegt beim Kommissionspräsidenten.
Die Kommission hat einen eigenen, in ressortspezifische Generaldirektionen unterteilten Verwaltungsapparat, der rund 23.000 Beamten umfasst (Stand: 2019). Daneben gibt es eine Anzahl von Europäischen Agenturen, die Spezialaufgaben wahrnehmen. Als Teil der Exekutive sind sie an die Kommission angegliedert, aber funktional von ihr unabhängig.
Eine besondere Funktion nimmt der Hohe Vertreter der EU fĂźr AuĂen- und Sicherheitspolitik (Art. 18 EUV) ein, der sowohl Mitglied der Europäischen Kommission als auch Vorsitzender im Rat fĂźr Auswärtige Angelegenheiten ist.
Nach der Europawahl 2024 wurde Ursula von der Leyen zur Kommissionspräsidentin wiedergewählt.
Diese Kommission hat erstmals drei sogenannte geschäftsfßhrende Vizepräsidenten sowie fßnf weitere Vizepräsidenten. Alle Vizepräsidenten sind neben ihrer Tätigkeit als Kommissar fßr einen Themenschwerpunkt der politischen Agenda der Kommission von der Leyen I zuständig.
Gerichtshof der Europäischen Union
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Hauptartikel
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Gerichtshof der Europäischen Union
Als Gerichtshof der Europäischen Union wird das gesamte Gerichtssystem der Europäischen Union bezeichnet (Art. 19 EUV und Art. 251 ff. AEUV). Der Europäische Gerichtshof (EuGH, amtlich nur Gerichtshof) ist das oberste Gericht der Europäischen Union. Neben dem Europäischen Gerichtshof existiert seit 1989 noch das ihm vorgeschaltete Europäische Gericht (ursprßnglich Europäisches Gericht erster Instanz). Beide Instanzen bestehen aus mindestens je einem Richter pro Mitgliedstaat, wobei der EuGH zusätzlich von mindestens acht Generalanwälten unterstßtzt wird (Art. 252). Diese werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im Konsens fßr die Dauer von sechs Jahren ernannt. Alle drei Jahre werden beide Instanzen teilweise neu besetzt. Seit dem Vertrag von Nizza besteht die MÜglichkeit, unterhalb des Europäischen Gerichts eigenständige Fachgerichte zu schaffen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union soll fßr eine einheitliche Auslegung des Rechts der Europäischen Union sorgen. Er ist befugt, in bestimmten Fällen selbst ßber Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten, EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden. Das Vorankommen des europäischen Integrationsprozesses ist durch die Urteile des EuGH zum Teil eigenständig gefÜrdert worden, indem er das Gemeinschaftsrecht, fßr dessen Auslegung er zuständig ist, in den einzelnen Mitgliedstaaten unmittelbar zur Anwendung brachte.cite-ref-74[74]
Europäische Zentralbank
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Hauptartikel
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Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB, Art. 282 ff. AEUV) bestimmt seit dem 1. Januar 1999 die Geldpolitik in den Euro-Ländern. Die Bank ist politisch unabhängig: Ihr Direktorium wird vom Europäischen Rat ernannt; es ist jedoch nicht politischen Weisungen, sondern nur den im AEU-Vertrag festgelegten Zielen der Währungspolitik unterworfen â insbesondere der Wahrung von Preisstabilität. Ein dafĂźr wichtiges Steuerungsinstrument ist die Festlegung der Leitzinssätze. Die Europäische Zentralbank bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).
Europäischer Rechnungshof
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Hauptartikel
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Europäischer Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof (EuRH, Art. 285 ff. AEUV) wurde 1975 geschaffen und ist zuständig fĂźr die RechnungsprĂźfung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben der Union und fĂźr die Kontrolle der HaushaltsfĂźhrung im Hinblick auf deren RechtmäĂigkeit.
Der Europäische Rechnungshof hat zurzeit 27 Mitglieder, eins aus jedem Mitgliedstaat, die vom Rat der Europäischen Union fĂźr sechs Jahre ernannt werden. Die derzeit rund 800 Mitarbeiter des EuRH bilden PrĂźfungsgruppen fĂźr spezifische PrĂźfvorhaben. Sie kĂśnnen jederzeit PrĂźfbesuche bei anderen Organen, in den Mitgliedstaaten sowie in weiteren Ländern abstatten, die EU-Hilfen erhalten. Rechtliche Sanktionen kann der EuRH jedoch nicht verhängen. VerstĂśĂe werden den anderen Organen mitgeteilt, damit entsprechende MaĂnahmen ergriffen werden kĂśnnen.
Die Arbeit des EuRH erreichte 1998 und 1999 eine breite Ăffentlichkeit, als er der Europäischen Kommission die Zuverlässigkeitserklärung versagte. Der dann folgende RĂźcktritt der Kommission Santer ist aber nicht als unmittelbare Reaktion auf den Bericht des Rechnungshofes zu verstehen; denn seit der Rechnungshof Zuverlässigkeitserklärungen abgibt (seit Beginn der 1990er-Jahre), waren diese stets negativ.
Weitere Einrichtungen
Der Ausschuss der Regionen (AdR) mit Sitz in BrĂźssel repräsentiert seit seiner GrĂźndung 1992 die regionalen und kommunalen GebietskĂśrperschaften in der EU. Er hat beratende Funktionen im Legislativverfahren und muss insbesondere vor Entscheidungen gehĂśrt werden, die die regionale und kommunale Verwaltung betreffen. Von den 344 Mitgliedern des AdR stammen 24 aus Deutschland, davon werden 21 von den Bundesländern und drei von den Kommunen vorgeschlagen. Ăsterreich stellt zwĂślf Mitglieder, davon neun Vertreter der Bundesländer und drei der Kommunen.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist ein seit 1957 existierendes Organ. Er soll die âorganisierte BĂźrgerschaftâ repräsentieren; seine 344 Mitglieder setzen sich zu je einem Drittel aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern sowie Repräsentanten sonstiger Interessen zusammen. Sie werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt, sind ihnen aber nicht rechenschaftspflichtig. Der EWSA wird wie der AdR nur beratend tätig, muss aber in allen Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik gehĂśrt werden.
Der Europäische BĂźrgerbeauftragte mit Sitz in StraĂburg ist der Ombudsmann der Europäischen Union und untersucht seit 1992 Beschwerden Ăźber Missstände in der Verwaltungstätigkeit ihrer Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) ist eine unabhängige KontrollbehÜrde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu ßberwachen. Er hat seinen Sitz in Brßssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten fßr den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre.
Die Europäische Investitionsbank (EIB; Art. 308 ff. AEUV) mit Sitz in Luxemburg wurde 1958 errichtet. Die Bank ist politisch ebenfalls unabhängig und finanziert sich durch Anleihen auf den Kapitalmärkten. Die EIB unterstĂźtzt die Mitgliedstaaten und kleinere Unternehmen durch Gewährung von Darlehen zur Finanzierung von Projekten, die im europäischen Interesse liegen, beispielsweise Infrastrukturprojekte oder UmweltschutzmaĂnahmen.
Beschäftigte
Die EU beschäftigt Beamte und sonstige Bedienstete aufgrund von Dienstverträgen. Ihre Rechte und Pflichten sind im Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie den Beschäftigungsbedingungen fßr die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften geregelt.cite-ref-75[75]cite-ref-76[76]
Die Beamten werden vom Europäischen Amt fßr Personalauswahl in einem Auswahlverfahren (Concours) ausgewählt.
Bedienstete sind Bedienstete auf Zeit, Hilfskräfte, Vertragsbedienstete, Ürtliche Bedienstete und Sonderberater.cite-ref-77[77]
UnionsbĂźrgerschaft
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Hauptartikel
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UnionsbĂźrgerschaft
Die Unionsbßrgerschaft der Europäischen Union besitzen alle StaatsangehÜrigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union laut Art. 20 des Vertrags ßber die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Aus der Unionsbßrgerschaft folgt eine Reihe von Rechten der Unionsbßrger, insbesondere in den anderen Mitgliedstaaten, deren StaatsangehÜrigkeit sie nicht besitzen.
Zu den Rechten gehÜren insbesondere: Freizßgigkeit, Diskriminierungsverbot, Kommunalwahlrecht am Wohnort, Wahlrecht zum Europäischen Parlament, diplomatischer und konsularischer Schutz, Petitions- und Beschwerderecht und das Recht, in einer der Amtssprachen der Europäischen Union mit der EU zu kommunizieren und in derselben Sprache eine Antwort zu erhalten. Der Vertrag von Lissabon fßhrte mit der europäischen Bßrgerinitiative erstmals auch ein Instrument direkter Demokratie ein.
Haushalt
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Hauptartikel
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Haushalt der Europäischen Union
Im Haushalt der Europäischen Union werden die Einnahmen und Ausgaben jährlich fßr das folgende EU-Haushaltsjahr neu festgelegt. Eingebunden ist der Haushalt in ein seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 bestehendes System eines mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Die Europäische Union legt den verbindlichen finanziellen Rahmen fßr den Haushalt in einem Mehrjahreszeitraum fest. Er wird auf Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission vom Rat, der in diesem Fall einstimmig entscheidet, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament vereinbart und in eine Interinstitutionelle Vereinbarung ßberfßhrt.
Zur Finanzierung ihrer Ausgaben verfĂźgt die Europäische Union Ăźber Eigenmittel, die sich aus Beiträgen der Mitgliedstaaten sowie zum geringeren Teil aus den Import-ZĂśllen an den AuĂengrenzen zusammensetzen. Die Beiträge der Mitgliedstaaten resultieren zum einen aus einem Anteil der Umsatzsteuer, der an die EU abzufĂźhren ist (sogenannte Mehrwertsteuer-Eigenmittel), zum anderen aus Beiträgen, die sich proportional aus dem Bruttonationaleinkommen (BNE) der Staaten ergeben.
Der Haushalt der EU und die HÜhe der von den Mitgliedstaaten zu leistenden Beiträge sind Gegenstand vielfältiger Auseinandersetzungen und Kompromisse, zumal die Rßckflßsse von Finanzmitteln der EU in die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich hoch ausfallen. Im Europäischen Rat stehen einander daher die Lager der Nettozahler- und der Nettoempfängerstaaten gegenßber.
Ebenso umstritten ist die Ausgabenseite des Haushalts, obwohl dieser zu rund 90 % in die Mitgliedstaaten zurĂźckflieĂt. Im Rahmen der regionalen StrukturfĂśrderung bemĂźht sich die EU, das Lebensniveau in ihren Mitgliedstaaten anzugleichen. Der Mittelfluss in die 271 Regionen, in die das Gebiet der EU aufgeteilt ist (sog. NUTS-2-Ebene), orientiert sich am Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP); die 99 Regionen, in denen das BIP unter 75 % des EU-Durchschnitts von 2000 bis 2002 liegt, erhalten hĂśhere Zuwendungen. Da jedoch die Ăźbrigen Mittel des Haushalts politikfeldbezogen und nicht landesspezifisch ausgegeben werden, ist die Nettoquote an EU-Mitteln nicht unbedingt vom BIP eines Staates abhängig. Rund 40 % dieser politikfeldbezogenen Ausgaben machen die Subventionen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik aus (Stand: 2017).
Der Mehrjährige Finanzrahmen als Finanzplanungsinstrument wird fĂźr jeweils sieben Jahre aufgestellt. Die Haushaltsmittel, die darin fĂźr die Jahre 2007â2013 vorgesehen waren, belaufen sich auf rund 975 Mrd. Euro, entsprechend 1,24 % des Bruttonationaleinkommens aller Mitgliedstaaten. Dieser Betrag entspricht der zulässigen Obergrenze, die der Rat der EU im sogenannten Eigenmittelbeschluss festgelegt hat.cite-ref-78[78]
Im Mehrjährigen Finanzrahmen fĂźr die Jahre 2014â2020 sind 39 Prozent der Gesamtmittel fĂźr die Gemeinsame Agrarpolitik vorgesehen; 34 % entfallen auf die EU-Strukturpolitik, 13 % auf Forschung und Technik, je 6 % auf AuĂenpolitik und Verwaltung; 2 % werden fĂźr die Felder UnionsbĂźrgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht vorgehalten.cite-ref-79[79] Der Europäische Rat hat im Februar 2013 eine politische Einigung darĂźber erzielt, dass die Ausgabenobergrenze fĂźr die Europäische Union fĂźr den Zeitraum 2014â2020 959.988 Millionen Euro an Mitteln fĂźr Verpflichtungen beträgt. Das entspricht 1,00 % des Bruttonationaleinkommens der EU.cite-ref-euractiveuhaushalt20142020-80-0[80]
| Rubrik | 2007â2013 | 2014â2020 | Vergleich | Vergleich in Prozent |
|---|---|---|---|---|
| 1. Nachhaltiges Wachstum | 446.310 | 450.763 | +4.453 | +1,0 % |
| 2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natĂźrlichen Ressourcen | 420.682 | 373.179 | â47.503 | â11,3 % |
| 3. UnionsbĂźrgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht | 12.366 | 15.686 | +3.320 | +26,8 % |
| 4. Die EU als globaler Partner | 56.815 | 58.704 | +1.899 | +3,3 % |
| 5. Verwaltung | 57.082 | 61.629 | +4.547 | +8,0 % |
| 6. AusgleichsÂzahlungen | â | 27 | +27 | +100 % |
| VerpflichtungsÂermächtigungen insgesamt | 994.176 | 959.988 | â34.188 | â3,5 % |
| VerpflichtungsÂermächtigungen in Prozent des BNE | 1,12 % | 1,00 % | | |
| Rubrik | MFR 2021â2027 | NextGenerationEU | Summe |
|---|---|---|---|
| 1. Binnenmarkt, Innovation und Digitales | 132,8 | 10,6 | 143,4 |
| 2. Zusammenhalt, Resilienz und Werte | 377,8 | 721,9 | 1.099,7 |
| 3. NatĂźrliche Ressourcen und Umwelt | 356,4 | 17,5 | 373,9 |
| 4. Migration und Grenzmanagement | 22,7 | â | 22,7 |
| 5. Sicherheit und Verteidigung | 13,2 | â | 13,2 |
| 6. Nachbarschaft und Ăźbrige Welt | 98,4 | â | 98,4 |
| 7. Europäische Ăśffentliche Verwaltung | 73,1 | â | 73,1 |
| Insgesamt | 1.074,3 | 750,0 | 1.824,3 |
Politikbereiche
Alle der Europäischen Union nicht in den Verträgen Ăźbertragenen Zuständigkeiten verbleiben gemäà Art. 5 EUV bei den Mitgliedstaaten. Nach dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung wird die Union nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig, die die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele Ăźbertragen haben. Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschlieĂliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die verfolgten Ziele auf Unionsebene besser verwirklicht werden kĂśnnen als auf der Ebene der Mitgliedstaaten. Zugleich dĂźrfen die MaĂnahmen der EU nicht weiter gehen, als fĂźr die Ziele, die im EU-Vertrag genannt sind, notwendig ist (VerhältnismäĂigkeitsprinzip). Trotz dieser einschränkenden Grundsätze bedingt die EU-Rechtsetzung einen groĂen Teil auch der nationalstaatlichen Gesetzgebung: So sind in der Bundesrepublik Deutschland zwei Drittel aller im Bereich der Innenpolitik verabschiedeten Gesetze auf Initiativen oder Rechtsakte auf EU-Ebene zurĂźckzufĂźhren.
Die Verträge Ăźbertragen der Union fĂźr einen bestimmten Bereich entweder eine ausschlieĂliche Zuständigkeit, oder eine mit den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit. In bestimmten Bereichen ist die Union auĂerdem nur dafĂźr zuständig, MaĂnahmen zur UnterstĂźtzung und Koordinierung der MaĂnahmen der Mitgliedstaaten umzusetzen (unterstĂźtzende Zuständigkeit). Die Union hat nach Art. 3 AEUV die ausschlieĂliche Zuständigkeit in den Bereichen der Europäischen Zollunion, die Festlegung der Wettbewerbsregeln fĂźr den Europäischen Binnenmarkt, die Währungspolitik der Staaten, die an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, die Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik sowie die Gemeinsame Handelspolitik. Die geteilten Zuständigkeiten gemäà Art. 4 AEUV umfassen den Europäischen Binnenmarkt, bestimmte Bereiche der Sozialpolitik, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, die Landwirtschaft und Fischerei mit Ausnahme des Erhalts der biologischen Meeresschätze, die Umweltpolitik, den Verbraucherschutz, die Verkehrspolitik, die Transeuropäischen Netze, die Energiepolitik, den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, bestimmte Bereiche des Gesundheitsschutzes, die Forschungs-, Technologie- und Raumfahrtpolitik sowie die Entwicklungspolitik.
Wirtschaftspolitik
Die Geschichte der europäischen Einigung ist geprägt von der Ăźberragenden Bedeutung wirtschaftlicher Integrationsschritte. AngestoĂen durch die Vergemeinschaftung des Kohle- und Stahlsektors 1952 und fortgefĂźhrt mit der Schaffung von EWG und EURATOM 1957 sowie mit der Vollendung des Binnenmarkts 1993 fĂźhrten sie bis zur EinfĂźhrung des Euro als Bargeld im Jahr 2002.
Die Institutionen der EU spielen heute gleich in mehreren Bereichen eine wichtige Rolle fßr die europäische Wirtschaftspolitik: Während der Agrarsektor von einer EU-weiten Marktordnung mit hohen Subventionen geprägt ist, zeigt sich in Industrie- und Gewerbe der Einfluss der Union vor allem bei der Vorgabe von Normen und Wettbewerbsregeln, ßber deren Einhaltung die Kommission wacht. Die hauptsächliche Kompetenz zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt liegt beim Wettbewerbskommissar der Europäischen Kommission, der die jeweiligen KartellbehÜrden der einzelnen Staaten als supranationales Organ ergänzt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch fßr die Genehmigung von Subventionen in den Mitgliedstaaten zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Staaten nationale Unternehmen zum Schaden von Wettbewerbern aus dem Rest der EU unterstßtzen.
Zur Stärkung der europäischen Industrie fÜrdert die EU neue Techniken. So wurden zahlreiche Koordinierungsgremien gegrßndet, um einheitliche Standards zu entwickeln, damit der Binnenmarkt nicht durch unterschiedliche technische Standards in der Entwicklung gehemmt wird.cite-ref-82[82]
AuĂerdem fĂśrdert die EU unter anderem die Kooperation vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Forschung und Entwicklung innovativer Produkte fĂźr Wachstumsmärkte. Auch nach auĂen hin treten die EU-Länder als einheitlicher Wirtschaftsblock auf und werden etwa in der Welthandelsorganisation vom Handelskommissar vertreten.
Zollunion und Binnenmarkt
â
Hauptartikel
:
Europäische Zollunion
und
Europäischer Binnenmarkt
Der EWG-Vertrag von 1957 hatte zum Ziel, Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen, und sah dafĂźr die schrittweise EinfĂźhrung der sogenannten vier Grundfreiheiten vor, nämlich des freien Verkehrs von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Arbeitskräften im Gebiet der Gemeinschaft. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Warenverkehrsfreiheit (Art. 28 ff. AEUV), die Ein- und AusfuhrzĂślle sowie mengenmäĂige Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen (Kontingentierungen) innerhalb des Binnenmarktes untersagt. Seit den 1980er-Jahren wurden die Grundfreiheiten â unter anderem durch die Rechtsprechung des EuGH und durch die Einheitliche Europäische Akte â so erweitert, dass auch alle anderen einzelstaatlichen Normen, die den zwischenstaatlichen Handel in der Gemeinschaft erschweren, unzulässig sind. Damit wurde die Wirtschaftsgemeinschaft zu einem einheitlichen Binnenmarkt ausgebaut.
Seit 1968 gilt innerhalb der Europäischen Union eine Zollunion, das heiĂt, der Handel zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten darf nicht durch ZĂślle oder gleichwirkende Abgaben behindert werden. AuĂerdem haben die Mitgliedstaaten gegenĂźber Drittstaaten einen gemeinsamen Zolltarif. Seit 1996 ist auch die TĂźrkei Mitglied der Zollunion, ebenso wie Andorra und San Marino. Die EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen bilden mit der Zollunion eine Freihandelszone, wenden aber nicht den gemeinsamen Zolltarif gegenĂźber Drittstaaten an.
Ferner sehen Art. 34 ff. AEUV zwischen den EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich das Verbot von mengenmäĂigen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen vor. Derartige Beschränkungen sind nur dann statthaft, wenn zum Schutze der Ăśffentlichen Sicherheit und Ordnung, aus sittlichkeits- und gesundheitspolizeilichen Erwägungen, aus GrĂźnden des Lebensschutzes von Menschen, Tieren und Pflanzen oder zur Wahrung des nationalen Kulturguts von kĂźnstlerischem, geschichtlichem oder altertumswissenschaftlichem Wert oder auch zum Schutz gewerblichen Eigentums solche nationalen Rechtsvorschriften erforderlich sind. Im gesamten Gebiet der EU gilt auĂerdem ein allgemeines Benachteiligungsverbot, wonach kein UnionsbĂźrger aufgrund seiner StaatsbĂźrgerschaft diskriminiert werden darf. Mit RĂźcksicht auf diese sogenannte Inländergleichbehandlung dĂźrfen etwa Kaufleute, die Waren in einem anderen EU-Mitgliedstaat veräuĂern, keinen anderen Vorschriften unterworfen werden als denjenigen, die auch fĂźr die Inländer des betreffenden Staates gelten.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Warenverkehrsfreiheit hat diese Grundfreiheit zum Motor fßr die weitere Marktintegration gemacht. Die Warenverkehrsfreiheit wurde wesentlich dadurch erweitert, dass auch warenbezogene Vorschriften der Mitgliedstaaten, die EU-Ausländer genauso wie Inländer behandeln und keine Kontingentierungen vorsehen, als unzulässig gelten, wenn sie den Warenhandel in tatsächlicher Hinsicht zwischen den Mitgliedstaaten erschweren. Gemäà dem EuGH haben solche Vorschriften die gleiche Wirkung wie Kontingentierungen und sind deshalb ebenso vertragswidrig.cite-ref-83[83]
Mit der Einheitlichen Europäischen Akte 1986 wurde das Ziel eines gemeinsamen Binnenmarkts auch vertraglich festgehalten. Um zu verhindern, dass das Prinzip, wonach Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt und verkauft werden kĂśnnen, auch in der ganzen Ăźbrigen Union nicht verboten werden dĂźrfen, zu einem Unterbietungswettlauf bei den Produktionsstandards fĂźhrt, glichen die Mitgliedstaaten zahlreiche ihrer Rechts- und Verwaltungsvorschriften an und schufen im Rat der Europäischen Union eine Vielzahl EU-weiter Normen â trotz der Kritik an der damit verbundenen Zentralisierung.
Wettbewerbspolitik
Um wirtschaftliche Kartelle und Monopole in der EU zu verhindern und einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt sicherzustellen, werden die KartellbehÜrden der einzelnen Staaten durch den Wettbewerbskommissar der Europäischen Kommission unterstßtzt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch fßr die Genehmigung von Subventionen in den Mitgliedstaaten zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Staaten bestimmte Firmen wettbewerbswidrig unterstßtzen. Subventionen sind nur fßr wirtschaftlich schwache Regionen zulässig (etwa fßr Ostdeutschland).
Die EU-Wettbewerbspolitik (Art. 101 ff. AEUV) hat wesentlich dazu beigetragen, dass viele monopolartige Unternehmen, zum Beispiel im Telekommunikationsbereich, bei der Gas-, Wasser- und Stromversorgung und im Eisenbahnverkehr, ihre Sonderstellung aufgeben und sich der Konkurrenz anderer Anbieter auf dem Markt stellen mussten. Der Druck des Wettbewerbs fĂźhrte häufig zu InnovationsschĂźben und zu sinkenden Verbraucherpreisen, aber auch zu veränderten Lohn- und Arbeitsbedingungen und vielfach zu einem Abbau von Arbeitsplätzen bei den betroffenen Unternehmen. Die Liberalisierung wurde und wird deshalb in Teilen der Ăffentlichkeit kritisch gesehen.
Freier Dienstleistungsverkehr
Während der Abbau von Hindernissen im Warenhandel nach der Einrichtung des gemeinsamen Binnenmarkts recht rasch vorankam, blieben im Dienstleistungssektor (Art. 56 ff. AEUV) noch länger Hemmnisse fßr den zwischenstaatlichen Handel bestehen. Dieses Problemfeld wurde mit der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie vom 12. Dezember 2006 angegangen, die von der Europäischen Kommission als ein wichtiger Bestandteil der Lissabon-Strategie zur FÜrderung der europäischen Wirtschaft angesehen wird. Als Richtlinie bedarf sie der Umsetzung in jeweiliges nationales Recht durch die einzelnen Mitgliedstaaten.
Ziel der Richtlinie ist die FĂśrderung des grenzĂźberschreitenden Handels mit Dienstleistungen. DafĂźr sieht sie bestimmte Erleichterungen fĂźr niedergelassene Dienstleister vor, unter anderem die Schaffung einheitlicher Ansprechpartner und einer elektronischen Verfahrensabwicklung. Ihr Anwendungsbereich umfasst nicht nur klassische Dienstleister wie FrisĂśre, IT-Spezialisten, Dienstleister im Baugewerbe und Handwerker, sondern zum Teil auch Daseinsvorsorgeleistungen wie Altenpflege, Kinderbetreuung, Behinderteneinrichtungen, Heimerziehung, MĂźllabfuhr, Verkehrssysteme etc., soweit diese im betreffenden Mitgliedstaat bereits unter Marktbedingungen erbracht werden.
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
â
Hauptartikel
:
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
Die EinfĂźhrung einer gemeinsamen europäischen Währung (Art. 127 ff. AEUV) war bereits frĂźh ein Diskussionsthema in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Nachdem erste Versuche in diese Richtung, etwa der Werner-Plan von 1970, gescheitert waren, wurde schlieĂlich auf der Grundlage des Vertrags von Maastricht der Euro als gemeinsame Währung eingefĂźhrt: 1999 fĂźr die Zentral- und Geschäftsbanken, 2002 als Barzahlungsmittel in allen beteiligten Mitgliedstaaten.
Allerdings sind nicht alle Staaten der EU auch Mitglieder der Währungsunion. GroĂbritannien und Dänemark haben bei den Verhandlungen fĂźr sich die MĂśglichkeit einer Nichtteilnahme vorbehalten, von der sie bisher auch Gebrauch machen. Alle anderen Staaten sind grundsätzlich zur Teilnahme verpflichtet, Voraussetzung hierfĂźr ist aber die Erreichung bestimmter Bedingungen, die als maĂgeblich fĂźr die Geldwertstabilität angesehen werden. Diese sogenannten Konvergenzkriterien sind im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgehalten und beziehen sich auf Staatsverschuldung, Zinsniveau und Inflationsrate. Schweden vermeidet derzeit durch gezielte Nichteinhaltung dieser Konvergenzkriterien die Teilnahme an der Währungsunion, da eine Volksabstimmung 2003 gegen den Euro entschied. Von den 2004, 2007 und 2013 neu beigetretenen Ländern nehmen bisher Slowenien, Malta, die Republik Zypern, die Slowakei, Estland, Lettland, Litauen, Kroatien und Bulgarien an der Währungsunion teil. Damit gehĂśren der Eurozone seit 2026 insgesamt 21 Mitgliedstaaten an.
Bereits im Vorfeld der Euro-Einfßhrung fßhrten die Konvergenzkriterien zu einer im eingetretenen Ausmaà kaum erwarteten Angleichung in der Finanz- und Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten. Leitungsorgan der Währungsunion ist die nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank unabhängig gestellte Europäische Zentralbank. Die Koordination der Wirtschafts- und Finanzpolitik der Mitgliedstaaten ßbernimmt die sogenannte Eurogruppe, in der sich die Finanzminister der Eurozone treffen.
Handelspolitik
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Hauptartikel
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Gemeinsame Handelspolitik
Im Zuge der Gemeinsamen Handelspolitik regelt die EU die Ein- und Ausfuhren von und nach Drittstaaten (Art. 206 f. AEUV). Durch die Zollunion wurde ein einheitlicher Zolltarif (TARIC, Kombinierte Nomenklatur) eingefĂźhrt, den der Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission beschlieĂt. Er stellt ein wichtiges Merkmal und Verhandlungsobjekt der EU-Wirtschaftspolitik dar.
Grundsätzlich ist die Gemeinsame Handelspolitik der EU dem Gedanken des weltweiten Freihandels verpflichtet, sie kann jedoch zur Abwehr wirtschaftlicher Gefahren auf ein umfangreiches Regularium von Schutzinstrumenten tarifärer wie nicht-tarifärer Art zurĂźckgreifen. Neben den autonomen MaĂnahmen kommt auch internationalen Handelsverträgen, an denen die EU beteiligt ist, groĂe Bedeutung zu, insbesondere den Abkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Zwar sind alle Mitgliedstaaten auch eigenständige Mitglieder der WTO, doch Sprecherin fĂźr sie ist hier die Europäische Union, die durch den Handelskommissar der Europäischen Kommission vertreten wird.
Agrar- und Fischereipolitik
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Hauptartikel
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Gemeinsame Agrarpolitik
und
Gemeinsame Fischereipolitik
Trotz ihres vergleichsweise geringen Beitrags zum Bruttoinlandsprodukt der EU hat die Agrarpolitik (Art. 38 ff. AEUV) bereits frßh eine herausragende Bedeutung in der europäischen Integration erlangt. Durch eine Initiative der Europäischen Kommission wurde 1962 durch den Ministerrat eine erste gemeinsame Agrarmarktordnung eingefßhrt. Angestrebt waren eine ErhÜhung der landwirtschaftlichen Produktivität und die Vermeidung von Preisschwankungen, was den Produzenten eine gut auskÜmmliche Lebenshaltung und den Verbrauchern eine stabile Versorgung zu angemessenen Preisen sichern sollte.
Ein zu diesem Zweck errichtetes System von Garantiepreisen hatte jedoch eine Vielzahl unerwĂźnschter Nebenfolgen. So fĂźhrte es einerseits zu wenig marktkonformen ProduktionsĂźberschĂźssen, andererseits zu Lebensmittelpreisen, die deutlich Ăźber dem Weltmarktniveau lagen und damit die Verbraucher belasteten. Da die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft den Aufkauf von ProduktionsĂźberschĂźssen garantierte, wurde auĂerdem auch ihr Haushalt Ăźber Jahrzehnte schwer belastet: Die Agrarpolitik machte Ăźber Jahrzehnte mehr als die Hälfte der Gesamtausgaben aus. Bis in die 1990er-Jahre scheiterten alle Reformansätze zum Abbau der Preissubventionen an drastischen Formen bäuerlichen Protests und an dem hier beibehaltenen Einstimmigkeitsprinzip im Rat der Europäischen Union.
Erst als deutlich wurde, dass die geplante Osterweiterung ohne eine Reform der Agrarpolitik den EU-Haushalt sprengen wßrde, da die Wirtschaft vieler der Beitrittskandidaten noch stark landwirtschaftlich geprägt war, wurde im Zuge der Agenda 2000 nach verschiedenen Quotenregelungen auch eine Absenkung der Erzeugerpreise (mit Ausgleichszahlungen) und eine Annäherung an die Weltmarktpreise fßr Agrarerzeugnisse eingeleitet. Dieser Reformprozess der Gemeinsamen Agrarpolitik ist jedoch bis heute nicht abgeschlossen.
| Jahr | Reform | Ziele |
|---|---|---|
| 1992 | MacSharry-Reform | Grundlagenreform mit den Zielen: Senkung der Agrarpreise, Ausgleichszahlungen fĂźr die entstandenen Einkommensverluste, Marktmechanismen fĂśrdern, MaĂnahmen des Umweltschutzes, schrittweise Senkung der Exporterstattungen |
| 1999 | Agenda 2000 | Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Preissenkungen, Politik fĂźr den ländlichen Raum, FĂśrderung von UmweltmaĂnahmen und Lebensmittelsicherheit. EinfĂźhrung von â Cross Compliance â, Modulation bei Prämienzahlungen |
| 2003 | Halbzeitbewertung | Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion und Bindung an Cross Compliance. |
| 2009 | âHealth-Checkâ-Reform | Beschleunigung der Agenda-2000-MaĂnahmen bei Begrenzung der EU-Agrarausgaben. |
| 2013 | GAP-Reform 2013 | Greening, Abschaffung der letzten verbliebenen Exportsubventionen , Direktzahlungen |
Während die Forstwirtschaft auf EU-Ebene bisher kaum eine Rolle gespielt hat, ist die Gemeinsame Fischereipolitik (Art. 38 ff. AEUV) bereits seit Anfang der 1970er-Jahre ein wichtiges Thema in den Verhandlungen und bei der Austarierung politischer Kompromisse im Rat der Europäischen Union, obgleich sie lediglich einen geringen Teil im Haushalt der EU ausmacht. 2004 lag das Budget der Fischereipolitik bei 931 Millionen Euro und damit bei etwa 0,75 % des EU-Gesamtbudgets. Aufgabe der Gemeinsamen Fischereipolitik ist es, die Fischwirtschaft im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips zu fĂśrdern. Um der Ăberfischung und dem RĂźckgang der Fischbestände zu begegnen, setzt die EU Fangquoten fĂźr die verschiedenen Mitgliedstaaten und bestimmte Fischarten fest. Im Rahmen ihrer Strukturpolitik hat die EU einerseits eine Reduzierung der nationalen Fischfangflotten durchgesetzt, andererseits sorgt sie in besonders betroffenen Regionen fĂźr AusgleichsmaĂnahmen und fĂśrdert den Einsatz umweltgerechter Technik.
Regionalpolitik
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Hauptartikel
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Regionalpolitik der Europäischen Union
Innerhalb der EU gibt es eine Reihe von Regionen, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit weit unter dem EU-Durchschnitt liegt, meist als Folge nachteiliger wirtschaftsgeographischer Standortfaktoren. Ein klassisches Beispiel dafĂźr ist der Mezzogiorno in Italien. Solchen Regionen â die durch den Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder seit 2004 stark zugenommen haben â wird eine spezielle FĂśrderung gewährt, wodurch Unterschiede im Entwicklungsstand der Gebiete angeglichen und regionale Disparitäten zurĂźckgedrängt werden sollen (Art. 174 ff. AEUV). Zu diesem Zweck wurden drei sogenannte Strukturfonds eingerichtet, die fĂźr den wirtschaftlichen Aufholprozess der ärmeren Regionen sorgen sollen. Die Verwendung dieser Gelder wird jeweils in der siebenjährigen Finanzvorschau der EU (aktuell fĂźr den Zeitraum 2007â2013) grob geplant.
Der erste der drei Strukturfonds ist der Europäische Fonds fĂźr regionale Entwicklung (EFRE). Er unterstĂźtzt unter anderem mittelständische Unternehmen, damit dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden. Um eine gezieltere Hilfe leisten zu kĂśnnen, werden die FĂśrdermittel meist einzelnen Wirtschaftssektoren zugewiesen. AuĂerdem werden Infrastrukturprojekte initiiert und technische HilfsmaĂnahmen angewandt.
Der EFRE kann dabei im Rahmen von drei Zielen tätig werden: Das erste Ziel, Konvergenz, gilt fĂźr Regionen, deren Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner unter 75 % des EU-Durchschnitts liegt. Dabei wird Ăźberwiegend die Modernisierung der Wirtschaftsstruktur sowie die Arbeitsplatzschaffung angestrebt. Das zweite Ziel, die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, betrifft die Regionen, die nicht im Rahmen des Ziels Konvergenz fĂśrderfähig sind; die hierfĂźr vorgesehenen Mittel sind entsprechend geringer als diejenigen fĂźr Ziel 1. Die Prioritäten des Ziels der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung liegen in der Stärkung von Forschung, Entwicklung und Finanzwesen sowie in Umweltschutz und Risikoprävention. Das dritte Ziel des EFRE schlieĂlich, europäische territoriale Zusammenarbeit, konzentriert sich auf die transnationale Zusammenarbeit und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Grenzregionen.cite-ref-84[84]
Der zweite Fonds ist der Europäische Sozialfonds, der wie der EFRE in allen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommt. Er hat die Verbesserung der Bildungssysteme und des Zugangs zum Arbeitsmarkt zum Ziel.
Der 1993 eingerichtete Kohäsionsfonds schlieĂlich soll dazu dienen, wirtschaftliche und soziale Disparitäten unter den Mitgliedstaaten zu verringern. FĂśrderfähig im Rahmen dieses Fonds sind Vorhaben im Zusammenhang mit Umwelt- und Verkehrsinfrastrukturen in Mitgliedstaaten der EU, deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt. Seit dem 1. Mai 2004 sind dies Griechenland, Portugal, Spanien, die Republik Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien.
Fßr die regionale Entwicklung in den Mitgliedstaaten will die EU in den Jahren 2007 bis 2013 rund 360 Milliarden Euro an FÜrdermitteln ausgeben. Oft werden die Finanzhilfen der EU nicht direkt von Brßssel ausbezahlt, sondern indirekt ßber nationale und regionale BehÜrden der Mitgliedstaaten. Direkt bezahlt die Europäische Kommission Gelder an staatliche oder private Organisationen, wie etwa Universitäten, Unternehmen, Interessenverbände und nichtstaatliche Organisationen.
AuĂer unionsinternen Projekten fĂśrdert die EU teilweise auch Projekte in Ländern, die ihr beitreten wollen. Diese externen FĂśrderungen dienen u. a. der UnterstĂźtzung von Nachbarschaftsbeziehungen und der Stabilisierung der Empfängerländer.
AuĂen- und Sicherheitspolitik
Gemeinsame AuĂenpolitik
â
Hauptartikel
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Gemeinsame AuĂen- und Sicherheitspolitik
Ziel der Gemeinsamen AuĂen- und Sicherheitspolitik (GASP, Art. 21 ff. EUV und Art. 205 ff. AEUV) sind die Wahrung der gemeinsamen Werte und Interessen der Union, die Stärkung der Sicherheit und des Friedens, die FĂśrderung der internationalen Zusammenarbeit und die Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Anders als die meisten anderen Politikfelder der EU ist die GASP weitgehend intergouvernemental geprägt: Die Regierungen der Mitgliedstaaten legen einstimmig gemeinsame Strategien fest, bei deren Formulierung insbesondere das Europäische Parlament fast keine Mitspracherechte hat. Bei Abstimmungen in der Generalversammlung der Vereinten Nationen ist ein gemeinsames Vorgehen der EU-Staaten eher die Regel. Die europäische AuĂenpolitik ergänzt die AuĂenpolitik der Nationalstaaten, ersetzt sie aber nicht.
Die praktische Verhandlungs- und Koordinierungsarbeit in der GASP liegt grĂśĂtenteils in der Hand des Hohen Vertreters fĂźr AuĂen- und Sicherheitspolitik. Dieser ist zugleich Vizepräsident der Europäischen Kommission und (nicht stimmberechtigter) Vorsitzender im Rat fĂźr Auswärtige Angelegenheiten. Ihm unterstehen rund 130 Delegationen der Europäischen Union bei internationalen Organisationen und in Drittstaaten. Der Vertrag von Lissabon sieht zudem den Aufbau eines Europäischen Auswärtigen Dienstes vor, der sich aus diesen Delegationen sowie aus Personal des Ratssekretariats und der nationalen diplomatischen Dienste zusammensetzen und ebenfalls vollständig dem Hohen Vertreter untergeordnet sein soll (Art. 27 Abs. 3 EUV). Er hat dadurch operative Unabhängigkeit und kann im Rahmen der Vorgaben des Rates auch eigene Akzente setzen.
Die internationalen Beziehungen der EU werden oftmals in bi- und multilateralen Abkommen geregelt, die auf die wirtschaftlichen, aber auch politischen Interessen beider Seiten ausgerichtet sind. Neben den Abkommen mit der Organisation Afrikanischer, Karibischer und Pazifischer Staaten (siehe Entwicklungspolitik der Europäischen Union) existieren auch ĂbereinkĂźnfte mit anderen regionalen Freihandelsorganisationen, beispielsweise mit den sĂźdostasiatischen ASEAN-Staaten, dem sĂźdamerikanischen Mercosur, der nordamerikanischen NAFTA u. a. Ein besonderes Verhältnis besteht zwischen der EU und den USA als den beiden weltweit grĂśĂten WirtschaftsblĂścken und wichtigsten westlich-demokratischen Mächten. Auch mit Russland hat die EU seit 1994 ein besonderes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA). Die weitere Entwicklung der russisch-europäischen Beziehungen ist jedoch unter den EU-Mitgliedstaaten umstritten.
Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Eine besondere Rolle nimmt die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP, Art. 42 ff. EUV) als Teil der GASP ein. Erst seit den 1990er-Jahren bemĂźht sich die EU, auch eigenständige sicherheitspolitische Strukturen zu entwickeln. HierfĂźr stĂźtzte sie sich zunächst auf die Westeuropäische Union und entwickelte schlieĂlich die GSVP. Diese soll sowohl die Neutralität bestimmter Mitgliedstaaten achten als auch mit der NATO-ZugehĂśrigkeit anderer Mitgliedstaaten kompatibel sein. Die EU hat dabei den Charakter eines DefensivbĂźndnisses; das heiĂt, im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen der Mitgliedstaaten mĂźssen die anderen ihm UnterstĂźtzung leisten (Art. 42 Abs. 7 EUV).
Auch die GSVP hat einige spezielle Institutionen: das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, den Militärausschuss, den Militärstab, den Ausschuss fĂźr die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung und die EU-Planungszelle fĂźr zivile und militärische Belange. AuĂerdem existiert eine Europäische Verteidigungsagentur mit der Aufgabe, âzur Ermittlung von MaĂnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektorsâ beizutragen. Entscheidungen kĂśnnen grundsätzlich nur einstimmig im Rat der EU getroffen werden. Auch die sogenannte Passerelle-Regelung, durch die ansonsten Themen mit Einstimmigkeitserfordernis in den Bereich der Mehrheitsentscheidungen ĂźberfĂźhrt werden kĂśnnen, ist auf die GSVP nicht anwendbar. Falls jedoch eine Gruppe von Mitgliedstaaten in der GSVP schneller voranschreiten mĂśchte als andere, haben sie die MĂśglichkeit einer Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Art. 46 EUV), die im Wesentlichen der Verstärkten Zusammenarbeit in anderen Politikfeldern entspricht.
Ziel der GSVP ist die ErfĂźllung der sogenannten Petersberg-Aufgaben, nämlich humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben und Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung inklusive Frieden schaffender MaĂnahmen. HierfĂźr kĂśnnen die EU-Staaten gemeinsame militärische Missionen unternehmen, was erstmals 2003 in der Operation Artemis in Ost-Kongo geschah. Dem Vertragstext nach kĂśnnte die GSVP auch zu einer gemeinsamen europäischen Verteidigung, also einer Europaarmee, fĂźhren. HierfĂźr wäre ein einstimmiger Beschluss des Europäischen Rates erforderlich. Die Mitgliedstaaten stellen Truppen fĂźr Missionen im Rahmen der GSVP, etwa die EU-Friedensmission EUFOR, jeweils auf freiwilliger Basis und nach nationalen Rechtsvorgaben (Deutschland etwa nur nach Zustimmung des Bundestags). Auf verstärktes praktisches Zusammenwirken im Rahmen der GSVP gerichtet sind die seit 2005 aufgestellten EU Battlegroups, bestehend aus zwei multinationalen Kampfverbänden mit einer Stärke von je 1500 Soldaten, die im Krisenfall kurzfristig einsatzbereit sein sollen. Sie werden jeweils fĂźr ein halbes Jahr von einer Gruppe von Mitgliedstaaten gestellt und danach wieder aufgelĂśst. Tatsächlich zum Einsatz gekommen sind diese supranationalen Verbände aber seit der EinfĂźhrung wegen Streits Ăźber die Finanzierung bislang nicht.cite-ref-85[85]
2017 wurde von 25 der damals 28 Mitgliedstaaten eine Vereinbarung Ăźber ständige strukturierte Zusammenarbeit (PESCO) in der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik unterzeichnet, die gemeinsame Einsätze und RĂźstungsprojekte sowie eine regelmäĂige ErhĂśhung der Verteidigungsausgaben durch die Teilnehmerstaaten vorsieht.
In Folge des seit 2022 andauernden Ukraine-Kriegs beschlossen fast alle Mitgliedstaaten ihr Verteidigungsbudget zu erhĂśhen. Hinzu kamen militärische Hilfslieferungen fĂźr die Ukraine. Im FrĂźhjahr 2025 stellte die Kommission das WeiĂbuch zur Verteidigung Europas vor. Dabei handelt es sich um ein Investitionsprogramm fĂźr den Aufbau von militärischen Fähigkeiten mit einem Gesamtvolumen von Ăźber 800 Milliarden Euro. Dabei wurde betont, dass das Geld nur fĂźr den Kauf in der EU durch von europäischen Unternehmen hergestellte Waffen und Waffensysteme ausgegeben werden soll.
Europäische Nachbarschaftspolitik
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Hauptartikel
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Europäische Nachbarschaftspolitik
Ein wichtiger Bestandteil der europäischen AuĂenpolitik sind die Beziehungen zu den unmittelbaren Nachbarn im SĂźden und Osten der EU, mit denen sie im Zuge der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) seit 2004 ein dichtes Netz von Verträgen abgeschlossen hat. Ziel der ENP ist einerseits die wirtschaftliche Zusammenarbeit, andererseits die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im unmittelbaren Umfeld der EU. Parallel zu dieser Nachbarschaftspolitik wurde 2008 mit den Staaten in Nordafrika und Vorderasien (einschlieĂlich der TĂźrkei und Israels) die Union fĂźr das Mittelmeer gegrĂźndet, die an die euro-mediterrane Partnerschaft von 1995 anknĂźpft. 2009 wurde ergänzend die Ăstliche Partnerschaft initiiert, deren Ziel die politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration ehemaliger Unionsrepubliken der Sowjetunion ist.
Sowohl die ENP als auch die Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten liegen federfĂźhrend nicht beim Hohen Vertreter fĂźr die AuĂen- und Sicherheitspolitik, sondern beim Erweiterungskommissar der Europäischen Kommission. Er muss sich dabei jedoch eng mit dem Hohen Vertreter abstimmen, um die Kohärenz der europäischen AuĂenpolitik zu gewährleisten.
Entwicklungspolitik
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Hauptartikel
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Entwicklungspolitik der Europäischen Union
Auch in der Entwicklungspolitik betätigt sich die Europäische Union (Art. 208 ff. AEUV). Anders als die AuĂen- und Sicherheitspolitik wird Ăźber entwicklungspolitische MaĂnahmen nach dem Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren entschieden, also unter gleichberechtigter Beteiligung des Europäischen Parlaments.
Unter den EinzelmaĂnahmen sind die HandelsvergĂźnstigungen fĂźr Entwicklungsländer durch das Allgemeine Präferenzsystem, das Rohstoffregime sowie insbesondere die humanitäre Hilfe durch das zuständige Europäische Amt ECHO zu nennen. Daneben werden durch bi- oder multilaterale Verträge einer Reihe von Staaten zusätzliche Handelsprivilegien eingeräumt. Am wichtigsten ist hier das Cotonou-Abkommen, das im Jahr 2000 mit 77 Staaten im afrikanischen, karibischen und pazifischen Raum (sog. AKP-Staaten) geschlossen wurde und die vorherigen LomĂŠ-Abkommen ersetzte. Meist verpflichten diese Abkommen die Partnerländer im Gegenzug zur Einhaltung bestimmter demokratischer und rechtsstaatlicher Standards.
Zur Entwicklungspolitik trägt auch die Europäische Investitionsbank bei, die gemeinsam mit dem Europäischen Entwicklungsfonds auch den GroĂteil der finanziellen Mittel bereitstellt.
In der Union fßr den Mittelmeerraum fÜrdert die EU die Entwicklung der arabischen Mittelmeer-Staaten sowie der Tßrkei und Israels. Kernstßck sind bilaterale Abkommen mit den einzelnen Staaten, die neben weitgehender Zollfreiheit weitere handelspolitische Zugeständnisse sowie auch eine Zusammenarbeit im technisch-wirtschaftlichen Bereich vorsehen.
Justiz- und Innenpolitik
Seit dem Vertrag von Maastricht 1992 besitzt die Europäische Union Kompetenzen in der Justiz- und Innenpolitik. Der seinerzeit geschaffene dritte Pfeiler enthält Regelungen fĂźr die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse sind demnach Asylpolitik, Vorschriften fĂźr das Ăberschreiten der AuĂengrenzen der Mitgliedstaaten, Einwanderungspolitik, Bekämpfung der illegalen Einwanderung, der Drogenabhängigkeit und des Betrugs im internationalen MaĂstab sowie die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, die polizeiliche Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus, des illegalen Drogenhandels und sonstiger schwerwiegender Formen der internationalen Kriminalität.
Durch den Vertrag von Amsterdam 1997 wurde das umfassendere Ziel eines europaweiten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts eingefĂźhrt und das Schengener Abkommen Ăźber die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen in das EU-Recht Ăźbernommen. Dieser umfasst neben der Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung (Art. 77 ff. AEUV, frĂźher als flankierende MaĂnahmen zum freien Personenverkehr bezeichnet) auch die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (JZZ, Art. 81 AEUV) und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS, Art. 82 ff. AEUV). Durch die PJZS kann die EU unter anderem Mindeststandards im Strafprozessrecht, etwa die Rechte von Angeklagten, festlegen (Art. 82 AEUV). FĂźr bestimmte grenzĂźberschreitende Straftaten, etwa Terrorismus, Menschenhandel, Drogenhandel, Waffenhandel, Geldwäsche, Korruption und Computerkriminalität, kann sie auĂerdem Mindestvorschriften fĂźr Straftatbestände und StrafmaĂ regeln (Art. 83 AEUV).
Nachdem zunächst fĂźr all diese Bereiche der Rat einstimmig beschloss und das Europäische Parlament keine Kompetenzen hatte, wurde nach und nach das ordentliche Gesetzgebungsverfahren eingefĂźhrt. Seit dem Vertrag von Lissabon 2007 gilt es fĂźr die gesamte Justiz- und Innenpolitik. Allerdings gelten fĂźr einige Mitgliedstaaten, nämlich Irland und Dänemark, Ausnahmeregelungen; sie nehmen an den gemeinsamen MaĂnahmen nur in begrenzter Form teil. Andererseits sind auch einige Nicht-EU-Staaten, nämlich Island, Norwegen und die Schweiz, dem Schengener Abkommen beigetreten und mĂźssen daher bestimmte von der EU in diesem Rahmen gefasste BeschlĂźsse implementieren.
Zur Umsetzung der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik wurden die europäischen BehĂśrden Europol und Eurojust gegrĂźndet, die die Zusammenarbeit der nationalen Polizei- und JustizbehĂśrden koordinieren. Zudem wurde das Schengener Informationssystem eingerichtet, durch das die Mitgliedstaaten Informationen Ăźber zur Fahndung ausgeschriebene Personen und Gegenstände austauschen. FĂźr den gemeinsamen Grenzschutz gibt es die Europäische Agentur fĂźr die operative Zusammenarbeit an den AuĂengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (kurz Frontex). Zu den im Rahmen der PJZS getroffenen MaĂnahmen zählt auĂerdem der Europäische Haftbefehl, der die Auslieferung von Straftätern zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachte.
Die Arbeitsaufnahme der Europäischen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Straftaten nach Art. 86 AEUV unter anderem diejenigen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union fand 2021 statt.
Bildungspolitik und ForschungsfĂśrderung
Der durch technologische Innovationsschßbe und globale VernetzungsmÜglichkeiten ausgelÜste Wandel der europäischen Länder von klassischen Industrie- zu potenziellen Informations- und Wissensgesellschaften hat dazu gefßhrt, dass die EU-Organe, die sich mit der Bildungspolitik (Art. 165 f. AEUV) jahrzehntelang nur wenig befassten, hier inzwischen bedeutende Aktivitäten entfalten. So sieht die im Jahr 2000 verabschiedete Lissabon-Strategie, ebenso wie ihr Nachfolgeprogramm Europa 2020, die Bildungspolitik als wichtigstes Instrument zur FÜrderung der europäischen Wirtschaft. Sie zielt auf die Herstellung eines europäischen Bildungs- und Beschäftigungsraumes im Zeichen des lebenslangen Lernens.
Der Bologna-Prozess, der 1999 auf einer Konferenz von 29 europäischen Bildungsministern eingeleitet wurde und inzwischen 45 Staaten umfasst, ist darauf angelegt, einen Europäischen Hochschulraum zu schaffen. Er ist dabei nicht auf die EU begrenzt, orientiert sich aber an deren bildungspolitischen Zielen. Sein Kernbestandteil ist ein zweistufiges System von StudienabschlĂźssen, die in Deutschland nach dem angelsächsischen Vorbild Bachelor und Master genannt wurden. Während der Bachelor im Regelfall drei bis vier (in Deutschland drei) Studienjahre dauern und den ersten berufsbefähigenden Studienabschluss bieten soll, dauert der Master ein bis zwei (in Deutschland zwei) Jahre und dient der Spezialisierung. Daran kann sich eine Promotion zur Erreichung des Doktorgrades anschlieĂen, der schon heute europaweit der hĂśchste akademische Grad ist.
Um FreizĂźgigkeit und Mobilität von Lernenden in Europa zu fĂśrdern, wurde auĂerdem der Europäische Qualifikationsrahmen (EQF) eingefĂźhrt, ein Schema zur Vereinheitlichung von Qualifikationsanforderungen, innerhalb dessen festgelegte Kompetenzen bestimmten Niveaustufen zugeordnet werden. Durch dieses System sollen BildungsabschlĂźsse international besser vergleichbar gemacht werden. Speziell fĂźr den Hochschulbereich wurde ein europaweites Leistungspunktesystem, das European Credit Transfer System (ECTS, âEuropäisches Kreditpunkte-Transfer-Systemâ) geschaffen, das die europaweite Anrechnung, Ăbertragung und Akkumulierung von Studienleistungen ermĂśglichen soll, auch um die Anerkennung von Studienaufenthalten im Ausland zu erleichtern und die europaweite Mobilität von Studierenden zu fĂśrdern. In Analogie zum Hochschulwesen wird auch fĂźr die berufliche Bildung ein Leistungspunktesystem entwickelt.
Seit den 1980er-Jahren gibt es eine Vielzahl von EU-Programmen, die den europaweiten Austausch im Bildungswesen fĂśrdern. 2004 legte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag vor, nach dem diese Programme zu einem einzigen Programm fĂźr Lebenslanges Lernen zusammengefasst wurden, das nach vier verschiedenen Bildungsbereichen gegliedert ist: allgemeine (Schul-)Bildung, berufliche Bildung, Hochschulbildung und Erwachsenenbildung. Unter den derzeit existierenden KooperationsmaĂnahmen allgemeinbildender Art ist das Hochschulprogramm Erasmus besonders bekannt, das die länderĂźbergreifende Kooperation sowie den Austausch von Studenten und Dozenten fĂśrdert. Daneben gibt es das Comenius-Programm, das Schulpartnerschaften unterstĂźtzt, Lingua zur FĂśrderung des Fremdsprachenunterrichts auf EU-Ebene sowie Leonardo zur Anregung entsprechender Aktivitäten in der beruflichen Bildung und das fĂźr Erwachsenenbildung verantwortliche Programm Grundtvig. Seit dem Jahr 2014 koordiniert das Programm'Erasmus+ diese europäischen Bildungsprogramme.
Die EU ist auch in der ForschungsfĂśrderung tätig (Art. 179 ff. AEUV). Der von der Europäischen Kommission Ende 2007 gegrĂźndete Europäische Forschungsrat soll die Grundlagenforschung unterstĂźtzen. Insgesamt 22 in den Forschungsrat berufene Wissenschaftler vergeben darin unabhängig von politischer Einflussnahme Projektmittel in HĂśhe von zunächst jährlich einer Milliarde Euro nach Exzellenzkriterien und ohne RĂźcksicht auf regionale Verteilung. Dabei gibt es neben den schon frĂźher gefĂśrderten thematischen Programmen nun auch allgemeine Finanzmittel fĂźr Forschung ohne unmittelbare Anwendung (die sogenannte Frontier Research, also âForschung an den Grenzen des Wissensâ). Das Programm soll u. a. dazu dienen, die EU als Forschungsstandort fĂźr Hochqualifizierte attraktiver zu machen, herausragende Wissenschaftstalente zu identifizieren und personelle LĂźcken in der Spitzenforschung zunächst vor allem durch die FĂśrderung von Nachwuchswissenschaftlern aufzufĂźllen.cite-ref-86[86]
Sozial- und Beschäftigungspolitik
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Hauptartikel
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Sozialpolitik der Europäischen Union
Obwohl die Angleichung sozialer Standards bereits frĂźh zu den Zielen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zählte, sind die einzelstaatlichen Souveränitätsrechte und die Einforderung des Subsidiaritätsprinzips hier stärker ausgeprägt als in der Wirtschaftspolitik. Daher gilt in bestimmten Fragen dieses Politikfelds, etwa im Bereich der sozialen Sicherheit, im Rat der EU das Einstimmigkeitsprinzip; das Europäische Parlament muss lediglich angehĂśrt werden und hat keine Mitbestimmungsrechte. Die Bedeutung der nationalen Politikgestaltung in diesen Feldern ist maĂgeblich. Soziale Sicherungssysteme wie Arbeitslosen- und Sozialhilfe, sind auf der Ebene der Nationalstaaten angesiedelt, da sie in allen EU-Mitgliedstaaten einen groĂen Anteil des Staatshaushalts â und damit auch des politischen Gestaltungsspielraums â ausmachen. Auf anderen Gebieten, etwa der Arbeitssicherheit oder der Gleichstellung der Geschlechter, gilt dagegen das ordentliche Gesetzgebungsverfahren.
Die Sozialpolitik der EU (Art. 151 ff. AEUV) stĂźtzt sich daher in finanzieller Hinsicht hauptsächlich auf den 1960 gegrĂźndeten Europäischen Sozialfonds, dessen Mittel fĂźr MaĂnahmen zur Berufsbildung, Umschulung, zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen verwendet werden. DarĂźber hinaus ist mit der Verankerung sozialer Grundrechte im EU-Vertrag das Anliegen verbunden, normierend auf die Sozialpolitik der Mitgliedstaaten einzuwirken. Das zeigt sich unter anderem in der akzentuierten EU-Gleichstellungspolitik, in Antidiskriminierungsvorgaben und in Vorgaben zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Mit dem Vertrag von Amsterdam hat sich die EU zudem eine aktive Beschäftigungspolitik zum Programm gemacht (Art. 145 ff. AEUV). Angestrebt wird eine zwischen der EU und den Mitgliedstaaten koordinierte Strategie, die vor allem auf bessere Qualifizierung der Arbeitsuchenden und auf Arbeitsmarktflexibilität gerichtet ist. Auch eine arbeitsmarktpolitische Koordination der Mitgliedstaaten untereinander wird von der EU gefÜrdert.
Verbraucherschutz
1992 fanden mit dem Vertrag von Maastricht erstmals auch Verbraucherschutzinteressen in das europäische Vertragswerk Eingang (Art. 12, Art. 169 AEUV). Als vorrangige Ziele werden nicht nur einheitliche Qualitätsstandards in Produktion und Handel angestrebt, sondern auch Gesundheitsschutz sowie Aufklärung und Information der Verbraucher. Zum Beispiel ist es vorgeschrieben, genmanipulierte Produkte zu kennzeichnen.
Nach den bei der Rinderseuche BSE deutlich gewordenen Defiziten des Verbraucherschutzes wurde 1999 bei der Europäischen Kommission die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz eingerichtet, die unter anderem fßr Pflanzenschutz, Veterinär- und Lebensmittelkontrollen zuständig ist. So kann die Warenverkehrsfreiheit im Binnenmarkt durch Ausfuhrverbote teilweise suspendiert werden, wenn bestimmte Produkte die Gesundheit der Verbraucher gefährden. Die bereits 1985 eingefßhrte Produkthaftungsrichtliniecite-ref-87[87] legt die Beweislast fßr ein fehlerfreies Produkt im Schadensfall auf die Herstellerseite, so unter anderem bei Kinderspielzeug, Textilien und Kosmetika. Gegenstand der EU-Verbraucherpolitik sind darßber hinaus zum Beispiel auch Erstattungsansprßche bei Pauschalreisen, irrefßhrende Werbung und missbräuchliche Vertragsklauseln, insbesondere im grenzßberschreitenden Verkehr.
siehe auch Kommissar fĂźr Verbraucherpolitik
Umweltpolitik
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Hauptartikel
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Umweltpolitik der Europäischen Union
Eine aktive Umweltschutzpolitik (Art. 191 ff. AEUV) wurde von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) bereits seit Anfang der 1970er Jahre betrieben, zum Beispiel in den Bereichen Gewässerschutz, Luftreinhaltung und Abfallentsorgung. Stand zunächst der nachsorgende Umweltschutz im Sinne der Beseitigung eingetretener Schäden im Vordergrund, so wird heute das Prinzip der Vorbeugung stärker betont. Seit dem Vertrag von Amsterdam (1997) ist der Umweltschutz ein Querschnittprinzip, das bei allen MaĂnahmen der EU zu berĂźcksichtigen ist. So muss etwa bei der Planung von Wirtschafts- und Infrastrukturprojekten grundsätzlich eine UmweltverträglichkeitsprĂźfung durchgefĂźhrt werden.
Rechtsakte in der Umweltpolitik ergehen im Allgemeinen nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Einzelstaaten haben die MĂśglichkeit, strengere UmweltmaĂstäbe anzulegen als die fĂźr die gesamte EU gĂźltigen, sofern daraus keine Handelshemmnisse entstehen.
Mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sollen natßrliche Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen und damit die biologische Vielfalt erhalten werden. Ausgewiesene Schutzgebiete in den EU-Mitgliedstaaten sollen sich zu einem europäischen Ükologischen Netz (Natura 2000) entwickeln. Diese Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung Ükologischer Wechselbeziehungen sowie der FÜrderung natßrlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie ist damit das zentrale Rechtsinstrument der Europäischen Union, um die von den Mitgliedstaaten ebenfalls 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992) umzusetzen.
Die EU stellt dabei den Mitgliedstaaten Gelder fĂźr die Ausweisung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Site of Community Importance â SCI) und den besonderen Schutzgebieten (Special Protected Area â SPA) zur VerfĂźgung. Ende 2013 waren 27.308 SCI- und SPA-Gebiete mit 1.039.332 km² ausgewiesen; davon waren 787.767 km² Landflächen und 251.565 km² Meeresgebiete.cite-ref-88[88]
Klima- und Energiepolitik
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Hauptartikel
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Klimapolitik der Europäischen Union
und
Energiepolitik der Europäischen Union
Neben der klassischen Umweltpolitik ist auch der Klimaschutz ein Ziel der EU. Kohlendioxid-Emissionen sollen durch zahlreiche MaĂnahmen reduziert werden, vor allem durch den EU-Emissionsrechtehandel. In der Kommission Barroso II wurde 2010 erstmals das Amt eines Kommissars fĂźr Klimaschutz geschaffen, das seitdem unabhängig vom Umweltkommissariat besteht.
Die Europäische Union verpflichtete sich 2007 verbindlich, bis 2020 den Ausstoà von Treibhausgasen bis 2020 um ein Fßnftel im Vergleich zu 1990 zu verringern und den Anteil erneuerbarer Energien auf durchschnittlich 20 % zu erhÜhen.cite-ref-89[89] Im Januar 2008 beschloss die Europäische Kommission verbindliche Vorgaben fßr die einzelnen Mitgliedstaaten.cite-ref-90[90] Die Richtlinie 2009/28/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Festlegung nationaler Richtziele fßr den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch, wobei den einzelnen Staaten hinsichtlich der FÜrdersysteme im Einzelnen ausdrßcklich freie Hand gelassen wurde.cite-ref-91[91] Im Dezember 2019 wurde der European Green Deal (Europäischer Grßner Deal) von der Europäischen Kommission unter Ursula von der Leyen vorgestellt. Demzufolge sollen bis 2050 die Netto-Emissionen von Treibhausgasen in der Europäischen Union auf null reduziert und somit zuerst in Europa Klimaneutralität hergestellt werden.
Die Energiepolitik der Europäischen Union ist seit dem Vertrag von Lissabon vertraglich institutionalisiert (Art. 194 AEUV). Vereinzelte energiepolitische Initiativen (zur FĂśrderung der Energieeffizienz oder zur Entflechtung der Energieversorgungsunternehmen) ergingen zuvor Ăźber den Umweg der Umwelt- oder der Wettbewerbspolitik. Ziele der Energiepolitik sind ein funktionierender Energiemarkt, die Gewährleistung der Energieversorgung, die FĂśrderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien (z. B. mit dem Programm ALTENER) sowie die Verflechtung der Energienetze (siehe ENTSO-E und ENTSO-G) zwischen den Mitgliedstaaten. MaĂnahmen, die die Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen, also den Energiemix der Mitgliedstaaten betreffen, kĂśnnen nach Art. 192 nur einstimmig getroffen werden (Energierecht). In den politischen Leitlinien des Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker war geplant, die Energiepolitik Europas zu reformieren, neu zu strukturieren und eine europäische Energieunion mit erhĂśhtem Anteil erneuerbarer Energie am Energiemix zu schaffen. Ziel dabei war, die Energieunion Europas weltweit zur Nummer eins bei den erneuerbaren Energien zu machen.cite-ref-92[92]
Verkehrs- und Raumfahrtpolitik
Die Verkehrspolitik der EU (Art. 90 ff. AEUV) ist in erster Linie auf die Verbesserung der grenzĂźberschreitenden Mobilität von Personen und GĂźtern im Binnenmarkt gerichtet. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei der Auf- und Ausbau Transeuropäischer Netze (TEN, Art. 170 AEUV), die bis 2020 die verschiedenen europäischen Regionen miteinander verbinden sollen. Dieses TEN-Projekt umfasst StraĂen, Eisenbahnstrecken, BinnenwasserstraĂen, den kombinierten Verkehr (Verbindung verschiedener Verkehrsträger), Häfen, Flughäfen und Umschlaganlagen fĂźr den GĂźterfernverkehr, aber auch Informations-, Navigations- und Verkehrsmanagementsysteme.
Daneben spielt auch das Ziel der Umweltverträglichkeit in der EU-Verkehrspolitik eine wichtige Rolle. Der zunehmenden Belastung von WohnbevĂślkerung und Umwelt, die sich aus StraĂenverkehr und Luftfahrt ergibt, trägt die Europäische Kommission mit Vorschlägen Rechnung, die erhĂśhte technische Umweltstandards der Fahrzeuge vorsehen und Wege- und Umweltkosten vermehrt den Nutzern anlasten.
Daneben setzt die Kommission vor allem auf die FĂśrderung des Schienenverkehrs: Schon 1996 legte sie ein WeiĂbuch zur âRevitalisierung der europäischen Eisenbahnenâ vor, das die Bildung sogenannter transeuropäischer Freeways fĂźr den GĂźterschienenverkehr vorsieht. In einem Segment des TEN-Aufbaus gibt es GroĂprojekte wie die Hochgeschwindigkeitsstrecke Paris-BrĂźssel-KĂśln-Amsterdam-London.
Jenseits der binnenmarktorientierten Verkehrspolitik verfolgt die EU auch eine eigene Weltraum-Politik in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation ESA, mit der die EU einen Vertrag, das EU-ESA-Rahmenabkommen, geschlossen hat. Fßr die Raumfahrtpolitik der EU und die Koordination mit der ESA und weiteren Partnern ist der zu diesem Zweck gebildete Europäische Weltraumrat zuständig.
Wirtschaft
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Hauptartikel
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Wirtschaft der Europäischen Union
Mit einem nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 15,9 Billionen Euro bildete die Europäische Union 2022 die drittgrĂśĂte Volkswirtschaft weltweit.cite-ref-93[93] Sie erwirtschaftete in diesem Jahr rund 20 % des globalen nominalen BIP. Das BIP pro Kopf unterliegt je nach Staat starken Schwankungen und ist in Nord- und Westeuropa meist deutlich hĂśher als in den sĂźdlichen und Ăśstlichen Mitgliedstaaten. Am hĂśchsten war es 2023 in Luxemburg mit 118.770 Euro, am niedrigsten in Bulgarien mit 14.550 Euro. Das durchschnittliche BIP pro Kopf (nominal) lag im selben Jahr bei 37.620 Euro.cite-ref-94[94]
Das gesamte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2022 wurde zu 64,6 % in Dienstleistungen, zu 23,5 % in der Industrie und zu 1,7 % in der Landwirtschaft erbracht.cite-ref-95[95]
Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate zwischen 2003 und 2013 betrug 2,25 %.cite-ref-96[96] Die Energieintensität der europäischen Wirtschaft (Energieverbrauch in Kilogramm Ăläquivalenten pro 1000 ⏠BIP) lag 2008 bei 151,6 (zum Vergleich: USA 180,7; Japan 90,1).cite-ref-97[97]
AuĂenwirtschaftlich erzielte die EU 2016 einen LeistungsbilanzĂźberschuss von 387.100 Mio. USD, womit sie den hĂśchsten Ăberschuss aller Wirtschaftsräume aufwies.cite-ref-98[98]cite-ref-99[99]
Bruttoinlandsprodukt
Die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (Kaufkraftparität) der Europäischen Union im Vergleich zu Staaten auĂerhalb der EU (Daten des IWF, Oktober 2022).cite-ref-iwf-100-0[100]
| | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten | 15.048 | 15.599 | 16.254 | 16.843 | 17.551 | 18.206 | 18.695 | 19.479 | 20.527 | 21.373 | 20.893 | 22.996 |
| China Volksrepublik Volksrepublik China | 12.282 | 13.736 | 15.137 | 16.277 | 17.201 | 17.880 | 18.701 | 19.814 | 21.657 | 23.356 | 24.168 | 27.206 |
| Japan Japan | 4.534 | 4.629 | 4.800 | 5.022 | 5.034 | 5.201 | 5.160 | 5.248 | 5.408 | 5.485 | 5.295 | 5.607 |
| Brasilien Brasilien | 2.799 | 2.971 | 2.999 | 3.133 | 3.187 | 3.015 | 2.939 | 3.018 | 3.146 | 3.241 | 3.153 | 3.436 |
| Russland Russland | 3.039 | 3.259 | 3.480 | 3.742 | 3.764 | 3.526 | 3.539 | 3.819 | 4.020 | 4.182 | 4.119 | 4.494 |
| Indien Indien | 5.161 | 5.618 | 6.153 | 6.478 | 6.781 | 7.160 | 7.735 | 8.277 | 9.022 | 9.542 | 9.005 | 10.194 |
| Europaische Union Europäische Union | 14.616 | 15.190 | 15.420 | 15.968 | 16.446 | 16.996 | 18.076 | 19.135 | 20.021 | 20.784 | 19.833 | 21.755 |
Wirtschaftsentwicklung
Das Wirtschaftswachstum in der EU betrug zwischen 2000 und 2008 durchschnittlich 2,2 %. Durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise erfuhr die EU 2009 eine Rezession um 4,4 %. Ab 2014 wuchs die Wirtschaftsleistung jährlich um knapp 2 % und lag damit wieder auf dem Niveau vor der Krise.cite-ref-101[101]
Nach der Osterweiterung 2004 und 2007 ist der Lebensstandard und das Wirtschaftswachstum insbesondere in Mittel- und SĂźdosteuropa angestiegen.
| Mitgliedstaat | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Belgien Belgien | 2,9 | 1,7 | 0,7 | 0,5 | 1,6 | 2,0 | 1,3 | 1,6 | 1,8 | 2,2 | â5,4 | 6,1 |
| Bulgarien Bulgarien | 1,5 | 2,1 | 0,8 | â0,6 | 1,0 | 3,4 | 3,0 | 2,8 | 2,7 | 4,0 | â4,0 | 7,6 |
| Danemark Dänemark | 1,9 | 1,3 | 0,2 | 0,9 | 1,6 | 2,3 | 3,2 | 2,8 | 2,0 | 1,5 | â2,0 | 4,9 |
| Deutschland Deutschland | 4,2 | 3,9 | 0,4 | 0,4 | 2,2 | 1,5 | 2,2 | 2,7 | 1,0 | 1,1 | â3,7 | 2,6 |
| Estland Estland | 2,4 | 7,3 | 3,2 | 1,5 | 3,0 | 1,9 | 3,2 | 5,8 | 3,8 | 3,7 | â0,6 | 8,0 |
| Finnland Finnland | 3,2 | 2,5 | â1,4 | â0,9 | â0,4 | 0,5 | 2,8 | 3,2 | 1,1 | 1,2 | â2,4 | 3,0 |
| Frankreich Frankreich | 1,9 | 2,2 | 0,3 | 0,6 | 1,0 | 1,0 | 1,1 | 2,3 | 1,9 | 1,8 | â7,8 | 6,8 |
| Griechenland Griechenland | â5,5 | â10,1 | â7,1 | â2,5 | 0,5 | â0,2 | â0,5 | 1,1 | 1,7 | 1,9 | â9,0 | 8,4 |
| Irland Irland | 1,7 | 0,8 | 0,0 | 1,1 | 8,6 | 24,4 | 2,0 | 9,0 | 8,5 | 5,4 | 6,2 | 13,6 |
| Italien Italien | 1,7 | 0,7 | â3,0 | â1,8 | 0,0 | 0,8 | 1,3 | 1,7 | 0,9 | 0,5 | â9,0 | 6,7 |
| Kroatien Kroatien | â1,2 | â0,1 | â2,3 | â0,4 | â0,4 | 2,5 | 3,6 | 3,4 | 2,8 | 3,4 | â8,6 | 13,1 |
| Lettland Lettland | â4,5 | 2,6 | 7,0 | 2,0 | 1,9 | 3,9 | 2,4 | 3,3 | 4,0 | 2,6 | â2,2 | 4,1 |
| Litauen Litauen | 1,7 | 6,0 | 3,8 | 3,6 | 3,5 | 2,0 | 2,5 | 4,3 | 4,0 | 4,6 | 0,0 | 6,0 |
| Luxemburg Luxemburg | 3,8 | 1,0 | 1,6 | 3,2 | 2,6 | 2,3 | 5,0 | 1,3 | 1,2 | 2,3 | â0,8 | 5,1 |
| Malta Malta | 5,5 | 0,5 | 4,1 | 5,5 | 7,6 | 9,6 | 3,4 | 10,9 | 6,2 | 7,0 | â8,6 | 11,7 |
| Niederlande Niederlande | 1,3 | 1,6 | â1,0 | â0,1 | 1,4 | 2,0 | 2,2 | 2,9 | 2,4 | 2,0 | â3,9 | 4,9 |
| Osterreich Ăsterreich | 1,8 | 2,9 | 0,7 | 0,0 | 0,7 | 1,0 | 2,0 | 2,3 | 2,4 | 1,5 | â6,5 | 4,6 |
| Polen Polen | 2,9 | 5,0 | 1,5 | 0,9 | 3,8 | 4,4 | 3,0 | 5,1 | 5,9 | 4,4 | â2,0 | 6,8 |
| Portugal Portugal | 1,7 | â1,7 | â4,1 | â0,9 | 0,8 | 1,8 | 2,0 | 3,5 | 2,8 | 2,7 | â8,3 | 5,5 |
| Rumänien Rumänien | â3,9 | 4,5 | 1,9 | 0,3 | 4,1 | 3,2 | 2,9 | 8,2 | 6,0 | 3,9 | â3,7 | 5,1 |
| Schweden Schweden | 6,0 | 3,2 | â0,6 | 1,2 | 2,7 | 4,5 | 2,1 | 2,6 | 2,0 | 2,0 | â2,2 | 5,1 |
| Slowakei Slowakei | 6,7 | 2,7 | 1,3 | 0,6 | 2,7 | 5,2 | 1,9 | 2,9 | 4,0 | 2,5 | â3,4 | 3,0 |
| Slowenien Slowenien | 1,3 | 0,9 | â2,6 | â1,0 | 2,8 | 2,2 | 3,2 | 4,8 | 4,5 | 3,5 | â4,3 | 8,2 |
| Spanien Spanien | 0,2 | â0,8 | â3,0 | â1,4 | 1,4 | 3,8 | 3,0 | 3,0 | 2,3 | 2,0 | â11,3 | 8,4 |
| Tschechien Tschechien | 2,4 | 1,8 | â0,8 | 0,0 | 2,3 | 5,4 | 2,5 | 5,2 | 3,2 | 3,0 | â5,5 | 3,5 |
| Ungarn Ungarn | 1,1 | 1,9 | â1,3 | 1,8 | 4,2 | 3,7 | 2,2 | 4,3 | 5,4 | 4,9 | â4,5 | 7,1 |
| Zypern Republik Zypern | 2,3 | 0,4 | â3,4 | â6,6 | â1,8 | 3,4 | 6,6 | 5,7 | 5,6 | 5,5 | â4,4 | 6,6 |
| Europaische Union Europäische Union | 2,2 | 1,9 | â0,7 | â0,1 | 1,6 | 2,3 | 2,0 | 2,8 | 2,1 | 1,8 | â5,7 | 5,4 |
| Eurozone | 2,1 | 1,7 | â0,9 | â0,2 | 1,4 | 2,0 | 1,9 | 2,6 | 1,8 | 1,6 | â6,1 | 5,3 |
| Mitgliedstaat | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Unternehmen
Die Tabelle enthält die 20 grĂśĂten bĂśrsennotierten Unternehmen in der Europäischen Union nach deren Umsatz im Jahr 2016. Nicht aufgefĂźhrt sind Staatsunternehmen oder Familienunternehmen. AufgefĂźhrt sind auch der Hauptsitz, der Nettogewinn, die Anzahl der Mitarbeiter und die Branche. Die Zahlen sind in Milliarden US-Dollar angegeben und beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2016.cite-ref-103[103] Mitarbeiterzahlen beziehen sich auf 2015.cite-ref-104[104]
| Rang | Name | Firmensitz | Umsatz (Mrd. USD) | Gewinn (Mrd. USD) | Mitarbeiter | Wirtschaftszweig |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Volkswagen | Wolfsburg | 240,264 | 5,937 | 626.715 | Automobile |
| 2. | Daimler | Stuttgart | 169,483 | 9,428 | 282.488 | Automobile |
| 3. | Exor | Amsterdam | 154,894 | 0,651 | 302.562 | Finanzdienstleister |
| 4. | AXA | Paris | 143,722 | 6,446 | 97.707 | Versicherungen |
| 5. | Total | Courbevoie | 127,925 | 6,196 | 102.168 | Ăl und Gas |
| 6. | Allianz | MĂźnchen | 122,196 | 7,611 | 140.253 | Versicherungen |
| 7. | BNP Paribas | Paris | 109,026 | 8,517 | 84.839 | Banken |
| 8. | BMW | MĂźnchen | 104,130 | 7,589 | 124.729 | Automobile |
| 9. | Trafigura | Amsterdam | 98,098 | 0,751 | 4.107 | Rohstoffhandel |
| 10. | Assicurazioni Generali | Triest | 95,217 | 2,301 | 73.727 | Versicherungen |
| 11. | Siemens | Berlin , MĂźnchen | 88,419 | 6,050 | 351.000 | Technologie |
| 12. | Groupe Carrefour | Paris | 87,112 | 0,825 | 384.151 | Einzelhandel |
| 13. | Banco Santander | Madrid | 82,801 | 6,860 | 185.606 | Banken |
| 14. | Bosch | Gerlingen | 80,869 | 2,155 | 389.281 | Mischkonzern |
| 15. | Deutsche Telekom | Bonn | 80,832 | 2,958 | 221.000 | Telekommunikation |
| 16. | CrĂŠdit Agricole | Paris | 80,258 | 3,915 | 70.830 | Banken |
| 17. | ĂlectricitĂŠ de France | Paris | 78,740 | 3,153 | 154.808 | Versorger |
| 18. | Enel | Rom | 78,064 | 2,842 | 62.080 | Versorger |
| 19. | Uniper | DĂźsseldorf | 74,407 | â3.558 | 12.890 | Versorger |
| 20. | Engie | Courbevoie | 73,692 | â0,459 | 153.090 | Versorger |
Binnenhandel
Bezogen auf die Exporte und Importe wickelte die EU im Jahr 2015 fast zwei Drittel ihres gesamten Warenhandels innerhalb der eigenen Grenzen ab. FĂźr einzelne Mitgliedstaaten ist die Bedeutung des Binnenmarktes grĂśĂer.cite-ref-eu-binnenhandel-105-0[105]
| Mitgliedstaat | Importe (Mio. Euro) | Binnen- importe (Mio. Euro) | Exporte (Mio. Euro) | Binnen- exporte (Mio. Euro) | Gesamt- binnenÂhandels- volumen (Mio. Euro) | Gesamt- binnen- handel (in %) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Belgien Belgien | 338.200 | 212.100 | 358.900 | 258.100 | 470.200 | 8,67 |
| Bulgarien Bulgarien | 26.400 | 17.000 | 23.200 | 14.900 | 31.900 | 0,41 |
| Danemark Dänemark | 77.100 | 53.500 | 85.900 | 52.600 | 106.100 | 1,88 |
| Deutschland Deutschland | 946.400 | 612.600 | 1.198.300 | 693.900 | 1.306.500 | 21,82 |
| Estland Estland | 13.100 | 10.700 | 11.600 | 8.700 | 19.400 | 0,27 |
| Finnland Finnland | 54.200 | 39.500 | 53.600 | 31.500 | 71.000 | 1,24 |
| Frankreich Frankreich | 516.100 | 352.700 | 456.000 | 268.200 | 620.900 | 11,02 |
| Griechenland Griechenland | 43.600 | 23.000 | 25.800 | 13.900 | 36.900 | 0,69 |
| Irland Irland | 64.300 | 43.600 | 108.600 | 58.500 | 102.100 | 1,63 |
| Italien Italien | 368.600 | 215.600 | 413.800 | 227.200 | 442.800 | 7,87 |
| Kroatien Kroatien | 18.400 | 14.300 | 11.600 | 7.600 | 21.900 | 0,23 |
| Lettland Lettland | 12.900 | 10.300 | 10.900 | 7.500 | 17.800 | 0,23 |
| Litauen Litauen | 25.500 | 17.000 | 23.000 | 14.200 | 31.200 | 0,39 |
| Luxemburg Luxemburg | 21.100 | 15.300 | 15.600 | 13.100 | 28.400 | 0,54 |
| Malta Malta | 5.200 | 1.800 | 2.300 | 1.000 | 2.800 | 0,06 |
| Niederlande Niederlande | 455.900 | 208.100 | 511.200 | 386.100 | 594.200 | 10,30 |
| Osterreich Ăsterreich | 139.900 | 107.300 | 137.300 | 96.100 | 203.400 | 3,49 |
| Polen Polen | 173.600 | 121.700 | 178.700 | 141.600 | 263.300 | 3,68 |
| Portugal Portugal | 60.100 | 46.000 | 49.800 | 36.200 | 82.200 | 1,42 |
| Rumänien Rumänien | 63.000 | 48.600 | 54.600 | 40.200 | 88.800 | 1,22 |
| Schweden Schweden | 124.000 | 86.600 | 126.100 | 73.700 | 160.300 | 2,87 |
| Slowakei Slowakei | 66.300 | 52.100 | 68.100 | 58.200 | 110.300 | 1,56 |
| Slowenien Slowenien | 26.800 | 18.700 | 28.800 | 21.900 | 40.600 | 0,62 |
| Spanien Spanien | 278.800 | 167.900 | 254.000 | 165.100 | 333.000 | 5,24 |
| Tschechien Tschechien | 126.600 | 97.600 | 142.600 | 118.900 | 216.500 | 3,11 |
| Ungarn Ungarn | 83.500 | 63.600 | 88.800 | 72.300 | 135.900 | 2,01 |
| Zypern Republik Zypern | 5.000 | 3.700 | 1.600 | 900 | 4.600 | 0,10 |
| Europaische Union Europäische Union | 4.698.600 | 2.963.200 | 4.855.700 | 2.963.200 | â | 100 |
AuĂenhandel
| Rang | HandelÂspartner | Handels- volumen (Mio. Euro) | Gesamt- handel (%) | Exporte (Mio. Euro) | Exporte (%) | Importe (Mio. Euro) | Importe (%) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | China Volksrepublik Volksrepublik China A1 | 696.127 | 16,2 | 223.413 | 10,3 | 472.715 | 22,3 |
| 2 | Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten | 631.845 | 14,7 | 399.391 | 18,3 | 232.454 | 11,0 |
| 3 | Vereinigtes Konigreich Vereinigtes KĂśnigreich | 430.530 | 10,0 | 283.603 | 13,0 | 146.927 | 6,9 |
| 4 | Schweiz Schweiz | 280.152 | 6,5 | 156.480 | 7,2 | 123.672 | 5,8 |
| 5 | Russland Russland | 251.617 | 5,9 | 89.275 | 4,1 | 162.342 | 7,7 |
| 6 | Turkei TĂźrkei | 157.238 | 3,7 | 79.255 | 3,6 | 77.983 | 3,7 |
| 7 | Norwegen Norwegen | 131.198 | 3,1 | 56.532 | 2,6 | 74.666 | 3,5 |
| 8 | Japan Japan | 124.621 | 2,9 | 62.351 | 2,9 | 62.269 | 2,9 |
| 9 | Korea Sud SĂźdkorea | 107.297 | 2,5 | 51.857 | 2,4 | 55.440 | 2,6 |
| 10 | Indien Indien | 87.999 | 2,1 | 41.844 | 1,9 | 46.155 | 2,2 |
| 11 | Brasilien Brasilien | 66.773 | 1,6 | 33.856 | 1,6 | 32.917 | 1,6 |
| 12 | Taiwan Taiwan | 63.987 | 1,5 | 28.411 | 1,3 | 35.576 | 1,7 |
| 13 | Mexiko Mexiko | 61.101 | 1,4 | 37.718 | 1,7 | 23.384 | 1,1 |
| 14 | Kanada Kanada | 60.706 | 1,4 | 37.249 | 1,7 | 23.457 | 1,1 |
| 15 | Ukraine Ukraine | 52.367 | 1,2 | 28.293 | 1,3 | 24.074 | 1,1 |
| | Europaische Union Handelsvolumen der EU | 4.299.442 | 100 | 2.180.623 | 100 | 2.118.818 | 100 |
ohne
Hongkong
,
Macau
und
Taiwan
BevĂślkerung
â
Hauptartikel
:
Demografie der Europäischen Union
Auf Grundlage einer Schätzung von Eurostat lebten in der Europäischen Union (EU-27) am 1. Januar 2020 insgesamt 448.285.127 Einwohner auf 4.234.564 km².cite-ref-107[107] Die Europäische Union gehÜrt damit mit einer BevÜlkerungsdichte von 119 Einwohnern/km² (2019) bzw. 104 Ew./km² (2020) zu den dichtest besiedelten Regionen der Welt.
Der Mitgliedstaat mit den meisten Bewohnern ist Deutschland (es hatte 2020 geschätzt 83,1 Millionen Einwohner), der mit den wenigsten ist Malta (514.500 Einwohner). Die Geburtenraten in der Europäischen Union sind mit durchschnittlich etwa 1,6 Kindern pro Frau gering. Die hÜchste Geburtenrate im Jahr 2022 hatte Irland (11,5 Geburten pro Tausend Einwohnern und Jahr), Deutschland hatte 8,8 und der Durchschnitt (EU-27) 8,7 Geburten pro Tausend Einwohnern und Jahr. Schlusslichter waren Spanien (6,9) und Italien (6,7).cite-ref-108[108]
Städte
â
Hauptartikel
:
Liste der grĂśĂten Städte der Europäischen Union
In der Europäischen Union liegen 15 Millionenstädte (Stand: 2022). Aufgrund der unterschiedlich zugeschnittenen Stadtgebiete ist ein GrĂśĂenvergleich allerdings fĂźr die zugehĂśrigen Metropolregionen aussagekräftiger: Mit der Metropolregion Paris (aire urbaine de Paris) liegt die grĂśĂte Metropolregion der Europäischen Union mit ungefähr 12,5 Millionen Einwohnern in Frankreich. Es gibt jedoch auch Statistiken, die mit anderen räumlichen Abgrenzungen arbeiten und somit zu anderen Einwohnerzahlen und ggf. abweichenden Ranglisten kommen, wie z. B. in der Liste der grĂśĂten Metropolregionen der Welt, die auch drei Metropolregionen der EU enthält: Paris, das Ruhrgebiet und Madrid (in dieser Reihenfolge).
| Rang | Name | Einwohner | Fläche (km²) | Einw. je km² | Stand |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Berlin | 3.644.826 | 892 | 4.090 | 31. Dez. 2018 [ 109 ] |
| 2 | Madrid | 3.280.782 | 607 | 5.405 | 1. Jan. 2022 [ 110 ] |
| 3 | Rom | 2.651.040 | 1.285 | 2.063 | 31. Okt. 2013 [ 111 ] |
| 4 | Paris | 2.273.305 | 105 | 21.651 | 1. Jan. 2013 [ 112 ] |
| 5 | Wien | 1.889.083 | 415 | 4.257 | 1. Jan. 2018 [ 113 ] |
| 6 | Hamburg | 1.841.179 | 755 | 2.439 | 31. Dez. 2018 [ 114 ] |
| 7 | Budapest | 1.754.000 | 525 | 3.306 | 1. Jan. 2015 [ 115 ] |
| 8 | Warschau | 1.861.599 | 518 | 3.594 | 1. Jan. 2024 [ 116 ] |
| 9 | Bukarest | 1.716.961 | 228 | 7.531 | 1. Dez. 2021 [ 117 ] |
| 10 | Barcelona | 1.702.547 | 100 | 17.025 | 1. Jan. 2022 [ 110 ] |
| 11 | MĂźnchen | 1.471.508 | 310 | 4.747 | 31. Dez. 2018 [ 118 ] |
| 12 | Mailand | 1.315.416 | 160 | 8.221 | 31. Okt. 2013 [ 111 ] |
| 13 | Prag | 1.243.201 | 496 | 2.527 | 31. Dez. 2013 [ 119 ] |
| 14 | Sofia | 1.190.256 | 492 | 2.419 | 31. Dez. 2022 [ 120 ] |
| 15 | KĂśln | 1.085.441 | 405 | 2.584 | 30. Nov. 2020 [ 121 ] |
Sprachen
â
Hauptartikel
:
Amtssprachen der Europäischen Union
In der EU werden gegenwärtig 24 Sprachen als offizielle Amtssprachen der Europäischen Union anerkannt, mit denen alle Gremien der EU kontaktiert werden kÜnnen. Darunter sind Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, FranzÜsisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
Obwohl alle 24 Amtssprachen der EU offiziell auch als Arbeitssprachen der EU-Kommission gelten, werden vor allem Englisch, FranzĂśsisch und Deutsch verwendet.cite-ref-122[122] Besonders das Englische Ăźberwiegt hierbei aufgrund seiner dominanten Verbreitung als Zweitsprache und es bildete sich ein simplifiziertes âEuro Englishâ in der internen und externen Kommunikation der EU heraus.cite-ref-123[123] Im Europäischen Parlament kĂśnnen Redebeiträge in jeder Amtssprache gehalten werden und werden von Dolmetschern simultan Ăźbersetzt. Abgeordnete, Journalisten und andere ZuhĂśrer kĂśnnen die Debatten Ăźber KopfhĂśrer verfolgen. Die Abgeordneten sprechen deshalb meist in ihrer Staatssprache.
Nach Art. 24 AEUV haben alle Unionsbßrger das Recht, sich in einer der 24 in Art. 55 EU-Vertrag genannten Sprachen an die Organe der EU zu wenden und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten. Neben diesen Amtssprachen existieren zahlreiche Minderheitensprachen, wie z. B. Katalanisch oder Baskisch in Spanien oder Russisch in den baltischen Ländern.cite-ref-124[124] Die EU erklärt, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und zu respektieren.
DarĂźber hinaus existieren Programme, wie beispielsweise seit 1982 zur FĂśrderung von Regional- oder Minderheitenkulturen das Europäische BĂźro fĂźr weniger verbreitete Sprachen (EBLUL) und seit 1987 das Informations- und Dokumentationsnetz Mercator. Die EU legt erklärtermaĂen Wert darauf, die Sprachen und Sprachenvielfalt, d. h. auch die Minderheitensprachen in der Europäischen Union, zu achten und zu respektieren.
| Sprache | Amtssprache in Mitgliedstaat | als Muttersprache gesprochen (Anteil an der BevĂślkerung) | als Fremdsprache gesprochen (Anteil an der BevĂślkerung) | Sprecher insgesamt in der EU (Anteil an der BevĂślkerung) |
|---|---|---|---|---|
| Englisch | Irland Irland , Malta Malta | 2 % (Âą0 A2 ) | 47 % (+5) | 49 % (+5) |
| Deutsch | Deutschland Deutschland , Osterreich Ăsterreich Luxemburg Luxemburg , Belgien Belgien Italien Italien | 19 % (+3) | 10 % (â2) | 29 % (+1) |
| FranzĂśsisch | Frankreich Frankreich , Belgien Belgien Luxemburg Luxemburg , Italien Italien | 15 % (+3) | 11 % (Âą0) | 26 % (+3) |
| Italienisch | Italien Italien | 13 % (Âą0) | 0 3 % (Âą0) | 16 % (Âą0) |
| Spanisch | Spanien Spanien | 0 9 % (Âą0) | 0 7 % (Âą0) | 16 % (Âą0) |
| Polnisch | Polen Polen | 0 9 % (Âą0)) | 0 1 % (Âą0) | 10 % (Âą0) |
Da sich die Differenz zu 2012 auch bereits nur auf die EU27 (ohne UK) bezieht, hat der Austritt des Vereinigten KĂśnigreichs aus der EU im Jahr 2020 keinen Effekt.
Religionen und Weltanschauungen
Das Christentum ist in den meisten EU-Staaten die vorherrschende Religion. In den sßdlichen Mitgliedstaaten dominiert der Katholizismus, im Norden der Protestantismus. Griechenland, Zypern, Rumänien und Bulgarien sind orthodox geprägte Länder. MÜgliche Beitrittskandidaten mit ßberwiegend muslimischer BevÜlkerung sind Albanien und Bosnien und Herzegowina. Etwa ein Viertel der EU-Bßrger gehÜrt keiner Religion an (Stand:2015).
| Religion/Weltanschauung | BevĂślkerungsÂanteil |
|---|---|
| Christentum | 71,6 % |
| â rĂśmisch-katholisch | 45,3 % |
| â protestantisch | 11,1 % |
| â orthodox | 9,6 % |
| â andere christliche Konfession | 5,6 % |
| andere Religion | 4,5 % |
| â muslimisch | 1,8 % |
| â buddhistisch | 0,4 % |
| â jĂźdisch | 0,3 % |
| â hinduistisch | 0,3 % |
| â sikhistisch | 0,1 % |
| â Ăźbrige Religionen | 1,6 % |
| keine Religion | 24,0 % |
| â nicht gläubig / Agnostizismus | 13,6 % |
| â Atheismus | 10,4 % |
Lebensqualität und Gesundheit
Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen klassifiziert alle Mitgliedstaaten als Staaten mit âsehr hoher menschlicher Entwicklungâ, da alle einen Index der menschlichen Entwicklung (HDI) 2023 von mehr als 0,8 haben.Table: Human Development Index and its components. In: Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (Hrsg.): Human Development Report 2025. United Nations Development Programme, New York 2025, ISBN 978-92-1154263-9, S. 274 ff. (englisch, undp.org [PDF; 8,5 MB]). Der HDI 2023 ist bei Island mit 0,972 am hĂśchsten und bei Bulgarien/Rumänien mit 0,845 am geringsten.
Siehe auch
:
Abschnitt 'Index der menschlichen Entwicklung' in Demografie der Europäischen Union
Die Lebenserwartung bei der Geburt betrug fßr das Jahr 2023 im EU-Durchschnitt 81,4 Jahre. Fßr Männer lag sie bei 78,7 Jahren und fßr Frauen bei 84,0 Jahren. Die längste Lebenserwartung hatten EU-Bßrger in Spanien mit 84,0 Jahren, die kßrzeste innerhalb der EU hatten die Bßrger von Bulgarien und Lettland mit unter 76 Jahren.cite-ref-127[127]
Lebenserwartung in der Europäischen Union
| Nr | Staat | LebensÂerwartung | LebensÂerwartung | LebensÂerwartung |
|---|---|---|---|---|
| Nr | Staat | Gesamt | Männer | Frauen |
| 1 | Belgien Belgien | 82,5 | 80,4 | 84,5 |
| 2 | Bulgarien Bulgarien | 75,8 | 72,0 | 79,7 |
| 3 | Danemark Dänemark | 81,8 | 79,9 | 83,7 |
| 4 | Deutschland Deutschland | 81,1 | 78,7 | 83,5 |
| 5 | Estland Estland | 79,1 | 74,5 | 83,3 |
| 6 | Finnland Finnland | 81,6 | 79,0 | 84,3 |
| 7 | Frankreich Frankreich | 83,0 | 80,1 | 85,7 |
| 8 | Griechenland Griechenland | 81,8 | 79,2 | 84,4 |
| 9 | Irland Irland | 82,9 | 81,1 | 84,6 |
| 10 | Italien Italien | 83,5 | 81,4 | 85,4 |
| 11 | Kroatien Kroatien | 78,6 | 75,5 | 81,8 |
| 12 | Lettland Lettland | 75,6 | 70,4 | 80,6 |
| 13 | Litauen Litauen | 77,6 | 72,9 | 81,9 |
| 14 | Luxemburg Luxemburg | 83,4 | 81,7 | 85,0 |
| 15 | Malta Malta | 83,4 | 81,6 | 85,2 |
| 16 | Niederlande Niederlande | 81,9 | 80,4 | 83,4 |
| 17 | Osterreich Ăsterreich | 81,9 | 79,5 | 84,2 |
| 18 | Polen Polen | 78,4 | 74,6 | 82,1 |
| 19 | Portugal Portugal | 82,5 | 79,5 | 85,3 |
| 20 | Rumänien Rumänien | 76,4 | 72,6 | 80,4 |
| 21 | Schweden Schweden | 83,4 | 81,7 | 85,0 |
| 22 | Slowakei Slowakei | 78,2 | 74,9 | 81,5 |
| 23 | Slowenien Slowenien | 82,0 | 79,1 | 84,9 |
| 24 | Spanien Spanien | 84,0 | 81,3 | 86,7 |
| 25 | Spanien Spanien | 84,0 | 81,3 | 86,7 |
| 26 | Ungarn Ungarn | 76,7 | 73,4 | 79,9 |
| 27 | Zypern Republik Zypern | 82,9 | 80,9 | 84,9 |
| Rang | Staat | Gesamt | Männer | Frauen |
| Rang | Staat | LebensÂerwartung | LebensÂerwartung | LebensÂerwartung |
Kultur
Mit der gemeinsamen Kulturpolitik will die EU âeinen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbesâ (Art. 167 AEUV) leisten. Das Ziel der kulturellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU wird oft unter dem Schlagwort des europäischen Kulturraums gefasst.cite-ref-128[128]
Ausdruck des kulturellen Engagements der EU waren in den Jahren 1996 bis 1999 die Programme Kaleidoskop (FĂśrderung kĂźnstlerischer und kultureller Aktivitäten), Ariane (FĂśrderung des Bereichs Buch, Lesen und Ăbersetzung) und Raphael (FĂśrderung des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung). In den Jahren 2000 bis 2004 wurden im Rahmen des Nachfolgeprogramms Kultur 2000 insgesamt 167 Millionen Euro fĂźr Projekte ausgegeben, die auf einen gemeinsamen Kulturraum zielten.cite-ref-129[129] Kultur 2000 wurde 2004 um zwei Jahre verlängert und wurde dann durch das KulturfĂśrderprogramm 2007â2013 abgelĂśst. Der GroĂteil der EU-FĂśrdermittel fĂźr Kultur von etwa 80 % kommt aus den EU-Strukturfonds, macht allerdings nur etwa 3 % aller Strukturfondsmittel aus.
Einen besonderen Akzent setzt die Aktion Kulturhauptstadt Europas. Dieser Titel wird seit 1985 jährlich einer oder zwei europäischen Städten verliehen, in denen im entsprechenden Jahr zahlreiche kulturelle Veranstaltungen stattfinden. Die so ausgezeichneten Städte erfreuen sich erhÜhter Aufmerksamkeit.
Siehe auch
:
Liste der Europäischen Kulturhauptstädte
Der Europäische Filmpreis wird jährlich in ßber 20 Kategorien vergeben. Seit 1997 wurden dort nominierte Filme u. a. mit EU-Mitteln aus dem Programm MEDIA unterstßtzt.
Symbole
â
Hauptartikel
:
Symbole der Europäischen Union
Die Symbole der Europäischen Union entsprechen funktional den Hoheitszeichen und sonstigen Symbolen von Nationalstaaten. Sie sollen die Politik der Europäischen Union als Gemeinschaft von Nationalstaaten widerspiegeln. Zu diesen Symbolen zählen die Europaflagge, die Europahymne, der Europatag, das Europamotto sowie die Währung Euro.
Die Europaflagge zeigt einen Kranz aus zwĂślf goldenen fĂźnfzackigen Sternen auf azurblauem Hintergrund. Ihre Zahl symbolisiert nicht die Anzahl der Mitgliedstaaten, sondern soll âVollkommenheit, Vollständigkeit und Einheitâ ausdrĂźcken. Die Flagge wurde vom Europarat seit 1955, von der EG seit 1985 als offizielles Emblem gebraucht.
Die Europahymne ist die instrumentale Fassung des letzten Satzes der 9. Sinfonie von Ludwig van Beethoven. 1972 wurde die Melodie vom Europarat, 1985 von der EG als Hymne angenommen. Sie tritt neben die Nationalhymnen der Mitgliedstaaten und versinnbildlicht die Werte, die alle teilen, sowie die Einheit in der Vielfalt.
Der Europatag soll mit Veranstaltungen und Werbung an den Schuman-Plan vom 9. Mai 1950 erinnern, der heute als Grundstein der europäischen Einigung gilt. Auf dem Rat von Mailand 1985 wurde beschlossen, zur Erinnerung an dieses Ereignis jährlich den Europatag der Europäischen Union zu begehen, an dem nun seit 1986 zahlreiche Veranstaltungen und Festlichkeiten stattfinden.
Das Europamotto ist der Leitspruch In Vielfalt geeint, der die gemeinsame, aber national unterschiedliche europäische Identität zum Ausdruck bringen soll. Er wurde 2000 im Zuge eines Wettbewerbs unter Schßlern aus 15 europäischen Staaten ausgewählt.
Sport
Erst mit dem Europäischen Jahr der Erziehung durch den Sport (2004) begann die EU sich mit Sport zu befassen. Die UEFA hatte stets argumentiert, der Sport bewege sich auĂerhalb der Zuständigkeit der EU. Durch die Bosman-Entscheidung 1995 hat der EuGH deutlich gemacht, dass Profisport zur Wirtschaft gehĂśrt, die europäischen Verträge somit gelten. Im Rahmen einer AnhĂśrung 2006 wurde festgestellt, dass die Organisation nationaler FuĂballligen den europäischen Verträgen zuwiderlaufe, da die unterschiedlich groĂen nationalen Märkte die Entwicklung der FuĂballvereine beeinträchtigten.cite-ref-130[130]
Im Weiss-Buch Sport der EU von 2007cite-ref-131[131] sind die Probleme aufgelistet, die durch das Ende des Amateur-Statuts entstanden sind (der Spitzensport ist damit in der Regel ein Wirtschaftsgut); dennoch wird er gemäà § 165 des Vertrages von Lissabon weiter als Amateursport behandelt.cite-ref-132[132] Zwar werden inzwischen EU-Mittel fßr den Sport bereitgestellt (Mobilität, Integration von Ausländern, Gesundheitsprophylaxe etc.), aber eine eigene EU-Sportpolitik gibt es bisher nicht.
Identität
â
Hauptartikel
:
Europäische Identität
Ausgehend vom Adonnino-Bericht zum âEuropa der BĂźrgerâ, der 1985 vom Europäischen Rat angenommen wurde, konnten eine Vielzahl teils symbolischer, teils politischer MaĂnahmen verwirklicht werden, um die Europäische Gemeinschaft im Alltag erfahrbar zu machen und eine gemeinsame Europäische Identität zu fĂśrdern.
Diese reichten von den EU-Symbolen Ăźber den Europäischen FĂźhrerschein, das Studentenaustauschprogramm Erasmus, die UnionsbĂźrgerschaft, die Schaffung eines Europäischen BĂźrgerbeauftragten und das individuelle Petitionsrecht beim Europäischen Parlament bis zum EU-weiten Kommunalwahlrecht am jeweiligen Wohnort. Eine grĂśĂere Rolle spielen auĂerdem das Schengener Abkommen, durch das in der EU auf Kontrollen des grenzĂźberschreitenden Personenverkehrs verzichtet wird, und der Euro als gemeinsame Währung.
Inwieweit dies einem europäischen Identitätsbewusstsein aufhelfen kann bleibt offen. Häufig bildet nicht die EU, sondern der Nationalstaat den gesellschaftlichen Orientierungsrahmen der Europäer. Medien, Bildungssysteme, soziale Gruppierungen sowie Interessenverbände sind noch vorwiegend auf nationaler Ebene organisiert. Neben unterschiedlicher kultureller Traditionen ist es vor allem die Sprachbarriere, die groĂe Teile der EU-BevĂślkerung von entsprechender Partizipation ausschlieĂt und die Herausbildung einer europäischen Ăffentlichkeit behindert. Im Zuge der Digitalisierung haben auĂerdem fast alle EU-Gesellschaften einen GroĂteil ihrer Medienhoheit an auĂereuropäische IT-Unternehmen abgeben mĂźssen. Die Vermittlung und Bewirtschaftung von Inhalten und kulturellen Werten schwächte sich dadurch bis 2020 deutlich ab.cite-ref-134[134]
Perspektiven
â
Hauptartikel
:
Europäische Integration
und
Demokratiedefizit der Europäischen Union
â
Hauptartikel
:
EU-Finalitätsdebatte
und
Macrons Initiative fĂźr Europa
Die singuläre Mischung von supranationalen und intergouvernementalen Strukturmerkmalen des EU-Staatenverbunds und seiner Organe war und ist zum einen Gegenstand vielfältiger Kritik und zum anderen unterschiedlicher Zielperspektiven fßr die kßnftige Entwicklung der Europäischen Union. Ein Thema der Kritik ist u. a. ein den Organen der EU nachgesagtes Demokratiedefizit, dem in der bisherigen Entwicklung unter anderem mit einer Stärkung der Stellung des Europäischen Parlaments und der Ausgestaltung einer Unionsbßrgerschaft entgegengewirkt wurde.
Den Pro-Europäern stehen Euroskeptiker gegenßber. Diese geben europäische Politik als ursächlich aus fßr Probleme und Krisenerscheinungen auf nationalstaatlicher Ebene, die in der BevÜlkerung als zentral wahrgenommen werden. In kultureller Hinsicht sehen viele Euroskeptiker die EU als Gefährdung der nationalen Eigenständigkeit.cite-ref-135[135] Pro-Europäer sehen hingegen nicht selten die Vorteile einer Gemeinschaft im Umfeld globaler Herausforderungen und Bedrohungen.
Mit dem Brexit-Referendum von 2016 und dem 2020 nachfolgenden Austritt des Vereinigten KĂśnigreichs aus der EU geriet der Prozess einer fortgesetzten europäischen Integration deutlich ins Stocken. Andererseits sank in den Jahren 2020 bis 2022 die Zustimmung der BevĂślkerung zum Verlassen der EU gegenĂźber dem Zeitraum 2016/2017 Ăźber alle EU-Staaten hinweg â um rund 4,5 Prozentpunkte in Tschechien und Schweden bis zu Ăźber 10 Prozentpunkte in Finnland. Gemäà der Umfrage des European Social Survey war im Befragungszeitraum 2020/2022 die Zustimmung zu einem EU-Austritt in Tschechien mit 29,2 % am hĂśchsten und in Spanien mit 4,7 % am geringsten. Die emotionale Bindung zur EU stieg in den meisten Mitgliedstaaten von 2016 bis 2022 an und blieb in einigen anderen stabil.cite-ref-136[136]
Einen weithin beachteten Reformplan hat der franzĂśsische Staatspräsident Emmanuel Macron mit seiner Initiative fĂźr Europa 2017 vorgelegt.cite-ref-137[137] 2024 erneuerte und ergänzte er zahlreiche Vorschläge.cite-ref-138[138] Im selben Jahr schlug der Sonderbeauftragte Enrico Letta in einem Bericht MaĂnahmen vor, um die strategische Wettbewerbsfähigkeit der EU zu fĂśrdern.cite-ref-139[139]
Siehe auch
Literatur
Ăberblickswerke
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Politikwissenschaft
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Weblinks
Wiktionary: EU
â Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Ăbersetzungen
⢠Atlas: Europäische Union â geographische und historische Karten bei Wikimedia Commons
⢠Literatur von und ßber Europäische Union im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Offizielle Seiten
⢠Offizielle Webpräsenz der Europäischen Union
⢠Konsolidierte Fassungen der Grßndungsverträge der Europäischen Union
⢠Kostenloser Download der amtlichen EU-VerÜffentlichungen
⢠Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
⢠Eurostat â Statistiken Ăźber die EU
⢠Europäische Union auf dem Informationsportal zur politischen Bildung
⢠Europäische Union â Dossier der Bundeszentrale fĂźr politische Bildung
⢠Zahlen und Fakten: Europa â Online-Angebot der Bundeszentrale fĂźr politische Bildung (bpb)
⢠Die Voraussetzungen zur Einreichung einer gßltigen EU-Petition beim Europäischen Parlament
⢠Historisches Archiv der Europäischen Union
⢠Archive und Bibliotheken der EU-Institutionen
⢠EU Video, offizielle Videoseite der EU
Unabhängige Informations- und Medienportale
⢠Informationen der Nobelstiftung zur Preisverleihung 2012 an die Europäische Union (englisch)
⢠CVCE â Informationen und Quellen zur Europäischen Union und ihrer Geschichte
⢠EurActiv â Medienportal zu EU-Fragen mit aktuellen Nachrichten (10 Sprachen)
⢠Laufend aktualisierte Literaturliste zu wirtschaftswissenschaftlichen Hintergrundinformationen (u. a. Statistiken) zum Thema (Fachdatenbank EconBiz)
⢠euro|topics â Presseschau aus allen EU-Ländern und der Schweiz (5 Sprachen)
⢠Frßhe Dokumente und Zeitungsartikel zur Europäische Union in den Historischen Pressearchiven der ZBW
Einzelnachweise
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49.8430555555569.9019444444444coordinatesKoordinaten: 50° N, 10° O